Schulöffnung – Kind trotz Corona in die Schule schicken?
Obwohl die Coronakrise noch längst nicht überwunden, haben die Bundesländer die Schulöffnung beschlossen. Für einige Eltern und Kinder eine tolle Nachricht. Doch unzähligen Vätern, Müttern und Kindern dreht sich bei dem Gedanken an die bundesweiten Schulöffnungen der Magen rum. Denn: die Corona Pandemie ist noch längst nicht beendet. Das wirft bei vielen Eltern die Frage auf: „Schulöffnung – muss ich mein Kind trotz Corona in die Schule schicken?„.
Live-Stream mit Diskussion: „Schulöffnung – Kind trotz Corona in die Schule schicken?“
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf einen 24-Stunden-Livestream hinweisen, in dem wir gemeinsam mit einem Volljuristen über die rechtlichen Aspekte und Möglichkeiten sprechen werden. Mit einem einstündigen Themenkomplex informieren wir
- Mütter
- Väter
- Schülerinnen
- Schüler
- betreuende Großeltern
- Pflegeeltern
- Lehrerinnen
- Lehrer
über die rechtlichen Aspekte und Möglichkeiten, sich gegen die bundesweit geplante Schulöffnung zu wehren. Zwar haben die jeweiligen Landesregierungen in ihren Beschlüssen Ausnahmen für ältere, vorerkrankte Lehrerinnen und Lehrer sowie Schüler und Schülerinnen vorgesehen. Doch nach Auffassung des Volljuristen können sich alle Betroffenen u. a. mit Verweis auf das Grundgesetz gegen die verfrühte Schulöffnung zur Wehr setzen.
Nach der Sendung werden wir Ihnen umfangreiche Materialien kostenlos zum Download zur Verfügung stellen. Darin stellen wir Ihnen Rechtstexte und Rechtsquellen zur Verfügung. Zudem erstellen wir eine Übersicht über die Beschlüsse der einzelnen Länder, wo Sie die Regelungen zur Schulöffnung nachlesen können. Weitere Infos zum Sendetermin finden Sie im unteren Abschnitt des Artikels.
Antrag auf Befreiung Schulpflicht downloaden & Video ansehen
- PDF Datei „Ausnahmeregelungen Risikopatienten Schulöffnung“ downloaden. Mit Linksammlung für die einzelnen Bundesländer.
- „Antrag Befreiung Schulpflicht“ hier downloaden – bitte Inhalt auf Ihre konkrete Situation individuell anpassen.
Lesetipp: Ohne Antrag und ohne Attest Kinder von Präsenzpflicht befreit – in 5 Minuten!
Falls Sie den Live-Stream verpasst haben, können Sie sich diesen hier anschauen:
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Eltern & Kinder haben Angst vor Schulöffnung
Zur Eindämmung von SARS-CoV-2 wurde das öffentliche Leben runtergefahren mit dem Ziel „Flatten the Curve“.
- Erst wurden große Veranstaltungen verboten, dann kleine.
- Restaurants, Geschäfte, Zoos, Spielplätze, Kitas und Schulen wurden geschlossen.
- Die Bürger wurden dazu angehalten, Haus und Wohnung nur noch zum Einkaufen des Notwendigsten zu verlassen.
- Auf Ausgangsbeschränkungen folgte die „2-Mann-Regel“.
- Wer sich außerhalb der eigenen 4 Wände aufhält, muss mit Polizeikontrollen und Bußgeldern rechnen, wenn auf der Straße ein Eis geschleckt oder mit dem Buch in der Hand auf der Parkbank die Sonne genossen wird.
- Umgangsberechtigten Elternteilen werden unter Bezugnahme auf die Länderbeschlüsse Umgänge verwehrt.
- Kranke, Alte und Sterbende dürfen nicht mehr besucht werden.
- Hochzeiten, andere Feiern und Beerdigungen dürfen nur noch mit starken Einschränkungen stattfinden.
„Experimente“: Lockerungen trotz bestehender unklarer Gefahrenlage
All diese Einschränkungen der Grundrechte werden mit der Gesundheitsgefahr ausgehend von SARS-CoV-2 begründet. Die nun beschlossenen Lockerungen, zu denen auch die Schulöffnungen zählen, finden statt, obwohl noch wenig über das Coronavirus bekannt ist und die Auswirkungen der schrittweisen Aufhebung des Lockdowns in keiner Weise abzuschätzen sind. Unter anderem hat Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Nguyen-Kim Lockerungen zum jetzigen Zeitpunkt als „Experimente, die wir jetzt machen“ (ZDF-Sendung „maybrit illner“, 23.04.2020).
Ausnahmeregelungen für gefährdete Schüler, Eltern & Lehrer
Die meisten Eltern sind verunsichert und haben schlichtweg Angst, ihre Kinder in der momentan unsicheren Lage in die Schule zu schicken. Am stärksten betroffen sind Familien, in den das Kind oder ein Elternteil zu den Risikogruppen gehört, sodass ohnehin von einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf mit Covid-19 befürchtet werden muss. Davon betroffen sind auch zahlreiche Lehrkräfte. Hier sehen die Bundesländer zwar Ausnahmeregelungen vor – doch die Tatsache, dass weitere Einschränkungen beschlossen werden, die für die gesamte Bevölkerung gelten, beweist, dass grundsätzlich jeder Mensch ungeachtet von Alter und gesundheitlichem Zustand durch das Coronavirus gefährdet ist.
Der Widerspruch: umfassende Grundrechtseinschränkungen – aber Kinder müssen zur Schule
Einerseits ist die von der Coronavirus Pandemie ausgehende Gefahr für die Bevölkerung so hoch, dass die Regierung die zum Anlass nimmt, umfassend die Grundrechte aller Bürger derart massiv einzuschränken. Andererseits will dieselbe Regierung bei gleicher Gesundheitsgefährdung die Schulen wieder öffnen und Kinder – und somit auch Eltern – der direkten und derzeit nicht konkret abschätzbaren Gefahrenlage aussetzen. Es ist mehr als fraglich, inwieweit Schüler und Schülerinnen respektive Eltern verpflichtet sind, die Schulpflicht durch Präsenz zu erfüllen.
Ministerin: Todesfälle, mit denen Schüler/innen und Lehrkräfte klar kommen müssen
Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schulöffnung:
„Wir haben natürlich auch vereinzelt Todesfälle, mit denen dann Schülerinnen und Schüler aber auch Lehrkräfte klar kommen müssen. Wir bieten hier Unterstützungsangebote an über die Schulpsychologen. Wir bieten Beratung über Telefon an.“
Anzuhören:
Von Rezo kommentiert die bevorstehende landesweite Schulöffnung Ende April / Anfang Mai 2020 wie folgt:
„Also allen Seiten ist bewusst, dass wir für dieser Aktion nicht nur Verunsicherung, Ängste, Stress und Belastung bei Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern auslösen, sondern auch gesundheitliche Schäden aller Beteiligter in Kauf nehmen und sogar damit rechnen, für dieses Ziel Menschenleben zu opfern.“
Ob Kinder jetzt zur Schule müssen und welche Möglichkeiten Eltern und Kinder haben, sich dagegen zu wehren, darüber sprechen wir mit dem Volljurist Michael Langhans, der im Rahmen der geplanten Sendung auf die rechtlichen Aspekte ausführlich eingehen wird.
Deutschlandweit formiert sich: #SchulBoykott
Lehrer, Eltern und Schüler haben sich unter dem Hashtag #SchulBoykott formiert und sprechen sich gegen die verfrühte Schulöffnung aus, wie unter anderem der Deutschlandfunk informiert. Anfangs wurde unter #SchulboykottNRW getwittert. Dann folgten weitere Hashtags wie #SchulboykottDE und #SchulstreiksDE.
Erste Erfahrungen mit Schulöffnung in Sachsen: Nichts funktioniert!
Im Bundesland Sachsen gibt es bereits erste Erfahrungen, wie der Schulalltag während der Coronavirus Pandemie aussieht. Eltern und Schüler sind entsetzt. Nichts funktioniert. Darüber berichtet MDR Jump hier.
Der „neue“ Schulalltag in Sachsen
- Masken wurden erst nach Einweisung verteilt.
- 20 Personen in einem Raum.
- Sitzabstand beträgt 20 cm bis 1 m.
- Schüler wurden im Unterricht aufgefordert, Masken abzunehmen.
- Lehrkräfte machten sich über das Masken tragen lustig.
Ministerium macht Schüler zu Kontrollorgan
Dirk Reelfs, Sächsisches Staatsministerium für Kultus habe empfohlen, Schüler, die feststellen, dass Bestimmungen nicht eingehalten werden, sollten auf Lehrkräfte zugehen und dies ansprechen.
Maskenpflicht für Erwachse beim Einkaufen – aber nicht an Schulen geplant
Es ist ein Hohn, wenn seitens der Regierung Erwachsene beim Einkaufen inzwischen bundesweit dazu verpflichtet sind, Maske zu tragen, Abstand einzuhalten und Einkaufswagenzwang besteht, mit dem die notwendigen Abstände zu anderen Kunden eingehalten werden können. Eine Maskenpflicht an Schulen ist derzeit nicht vorgesehen, obwohl zwingend davon ausgegangen werden muss, dass gerade Kinder und Jugendliche bei Weitem nicht zu zuverlässig auf ausreichend Abstand achten, wie es die meisten Erwachsenen tun.
Während zum Beispiel …
- das Sitzen auf der Parkbank
- das Eis essen zu nah an der Eisdiele
- das Missachten der Maskenpflicht
mit massiven Bußgeldern und sogar Haftstrafe geahndet wird, wird gleichzeitig ausgerechnet dort, wo täglich hunderte oder tausende von Kinder aufeinandertreffen auf Maskenpflicht verzichtet, die ohnehin fragwürdig erscheint. Kennt man doch aus dem Arbeitsschutz strenge Vorgaben, da das tragen von Atemschutzmasken auch gesundheitliche Schäden hervorrufen kann.
Kanzlerin rügt Länder und kritisiert übereilte Lockerungen
In der Regierungserklärung am 23.04.2020 erklärt Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Krise noch lange nicht überwunden sei und wir noch ganz am Anfang der Coronavirus Pandemie stünden. Drei Tage zuvor rügte die Kanzlerin „Öffnungsdiskussionsorgien“ und auch in ihrer Regierungserklärung kritisierte Merkel die Länder scharf für zu forsches Vorgehen.
Als erstes Bundesland öffnete NRW die Schulen. Ab kommender Woche sollen auch in anderen Bundesländern Schulschließungen wieder aufgehoben und der Schulalltag wieder aufgenommen werden. Eine Maskenpflicht während dem Schulunterricht ist nicht vorgesehen, da die Kultusministerien Hygienekonzepte erarbeiten sollen.
Fakt ist jedoch: Bislang sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Coronavirus eher mau, wie nicht zuletzt die Heinsberg-Studie deutlich machte. Die Kinder unter diesen Umständen in die Schule zu schicken, könnte die bisher erreichten Erfolge, die Corona Pandemie einzudämmen zunichte machen und schon bald die Zahl der Neuinfektionen in die Höhe schnellen lassen.
Renommierte Virologen warnen vor Lockerungen
Die Corona Krise ist geprägt von unterschiedlichen Meinungen. Auch Experten sind sich nicht einig. Dennoch warnen renommierte Virologen, Lehrerverband und zahlreiche weitere Institutionen vor der übereilten Schulöffnung.
Zwar besteht grundsätzlich Schulpflicht, doch unter den gegebenen Umständen ist der Gesundheitsschutz von Lehrkräften, Kindern und Angehörigen prioritär und der Schulpflicht voranzustellen.
Auch muss das Grundrecht auf Gleichstellung berücksichtigt werden. Die Regierung hält an Kontakteinschränkungen, „2-Mann-Regel“ und zahlreichen weiteren Einschränkungen der bürgerlichen Freiheit fest. Das Toben auf Spielplätzen, Aktivitäten im Sportverein sowie die Austragung von Sportveranstaltungen bleiben im Rahmen des Infektionsschutzes weiter verboten, aber zur Erfüllung der Schulpflicht werden Lockerungen beschlossen, ohne das Ausmaß möglicher Neuinfektionen auch nur annähernd evaluiert zu haben. Von den Umständen, unter denen man Kindern jetzt die Teilnahme am Schulunterricht zumuten will, ganz zu schweigen.
Erstes Gericht kippt Schulpflicht
Per Eilentscheidung hat in Deutschland am Freitag, 24.04.2020 ein erstes deutsches Gericht die Schulpflicht gekippt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Eilverfahren beschlossen, dass hessische Grundschüler / Viertklässler in der kommenden Woche noch nicht in die Schule gehen müssen. Als Grund für dieses Gerichtsurteil führt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Ungleichbehandlung der Schüler an. Nach Auffassung des anerkennenden Gerichts würden die Schüler, die bereits in der kommenden Woche nach Willen der Landesregierung die Schulpflicht wieder erfüllen müssten, gegenüber dem Großteil der Schüler, die nicht zur Schule gehen müssten, ungleich behandelt. Dies sei eine Verletzung gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Weiter kommt das Gericht zur Auffassung, dass die Schüler sich keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen müssen.
Der Beschluss ist unanfechtbar und unter dem Aktenzeichen 8 B 1097/20.N einsehbar.
Quellen:
- https://www.spiegel.de/panorama/coronavirus-in-hessen-gericht-kippt-schulpflicht-viertklaessler-koennen-zu-hause-bleiben-a-57bd5eef-81d8-443a-8409-5114e260ee2f
- https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/schulpflicht-z-t-außer-kraft-gesetzt
YouTuber Rezo: „Wie Politiker momentan auf Schüler scheißen ….“
Der YouTuber Rezo, der bereits mit seinem CDU Zerstörungsvideo enorme öffentlich-mediale Aufmerksamkeit auf sich zog und eine öffentliche Debatte ausgelöst hatte, hat sich in einem Video zum Thema Schulöffnung geäußert – sehenswert für Eltern und Kinder.
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Sendetermin: „Schulöffnung – Kind trotz Corona in die Schule schicken?“
Volljurist Michael Langhans hat uns eine Presseanfrage geschickt und uns als Gesprächspartner für den Livestream eingeladen. Als Sendetermin ist die Walpurgisnacht vorgesehen, da aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und Schließungen der Tanz in den Mai ohnehin nicht stattfindet.
Die Streaming-Zeit wurde festgelegt von Donnerstag, den 30.04.2020 auf Freitag, den 01.05.2020. Beginn 30.04. um 20 Uhr, Ende 01.05. um 20 Uhr.
Der 24-h-Livestream ist in mehrere Themen-Sequenzen und Call-In-Abschnitte aufgeteilt. Programm: verschiedene Themen und Talkgäste.
Auszug aus dem Sendeprogramm:
- 22 – 23 Uhr: Schulöffnung – muss ich mein Kind trotz Corona in die Schule schicken?
- 23 – 24 Uhr: Krisenvorsorge – warum sie jederzeit & für jeden wichtig ist
- 02 – 04 Uhr: Abitur und Corona: Freut man sich auf sein Studium?
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Im Anschluss an die Sendung finden Sie hier Informationsmaterial, dass Sie selbstverständlich kostenlos downloaden können.
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