Coronavirus Asthma - welches Medikament ist jetzt das richtige?

Arzneimittel Vorrat zur Krisenvorsorge

Arzneimittel Vorrat zur Krisenvorsorge
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK, rät im Zusammenhang mit der Krisenvorsorge dazu, einen Arzneimittel Vorrat vorzuhalten. Was bei frei verkäuflichen Medikamenten wie Schmerztabletten, Fiebersenker, Hustensaft, Allergietabletten usw. kein Problem ist, ist für chronisch kranke Menschen, die rezeptpflichtige Medikamente einnehmen müssen, fast eine Unmöglichkeit. Ärzte dürfen nicht ohne Weiteres einen rezeptpflichtigen Arzneimittel Vorrat verschreiben. Einerseits, um Fehlmedikation und Arzneimittelmissbrauch vorzubeugen. Anderseits, weil die Krankenkasse selbst bei chronischer Erkrankung nicht für einen Medikamentenvorrat aufkommen will und sogar Zahlungen zurückfordern kann.

Arzneimittel Vorrat bei rezeptpflichtiger Medizin: Regierung lässt Patienten im Stich!

Obwohl das BBK explizit insbesondere chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten dazu rät, einen ausreichenden Vorrat an Arzneimitteln vorzuhalten, informiert das BBK nicht, wie sich dies realisieren lässt, wenn man auf rezeptpflichtige Medikamente angewiesen ist. Patienten, die an Asthma, COPD, an einer Autoimmunerkrankung leiden, aufgrund von Krebserkrankung, Herzerkrankung oder zu hohem Blutdruck regelmäßig Tabletten einnehmen müssen, stehen im Ernstfall vor einem enormen gesundheitlichem Problem, wenn beispielsweise wegen einem Blackout die Versorgung mit Medikamenten gefährdet ist.

Lebensnotwendige Medikamente – in Krisenzeiten keine Selbstverständlichkeit

Für Menschen, die dringend auf regelmäßige Arzneimittel angewiesen sind, die der Rezeptpflicht unterliegen, kann dies im Notfall lebensbedrohlich werden, wenn aufgrund eines Großschadenereignisses die Versorgung mit einem lebenswichtigen Medikament nicht mehr gewährleistet ist. Ein solches Ereignis könnte ein Blackout sein, der im Zusammenhang mit der Energiekrise mehr als nur wahrscheinlich ist.

Ohne Strom bricht Versorgung mit Arzneimittel zusammen

Kommt es zum Blackout und die Stromversorgung ist für längere Zeit unterbrochen, sind Arztpraxen und Apotheken geschlossen. Ein Rezept beim Arzt bestellen und in der Apotheke gegen die benötigten Arzneimittel einlösen wird dann unmöglich sein. Von Versorgungsengpässen, die ebenfalls im Zusammenhang mit der aktuellen Lage stehen, ganz zu schweigen. Bereits seit Januar 2020 gibt es immer mehr Medikamente, die knapp werden oder nicht mehr erhältlich sind.

Krisenvorsorge Arzneimittelvorräte: Wir haben für Sie recherchiert

Im Rahmen unserer Recherche für diesen Artikel haben wir diverse Informationen gefunden, die sehr ernüchternd sind. Dennoch gibt es auch Informationen, die bei der Bevorratung rezeptpflichtiger Arzneimittel hilfreich sein könnten.

Eine Rechtsberatung können und wollen wir nicht leisten. Ebenso wollen und können wir keine medizinischen Ratschläge erteilen oder konkrete Anleitungen geben, wie man für die Krisenvorsorge einen Arzneimittel Vorrat für rezeptpflichtige Medikamente anlegen kann. Dennoch wollen wir wichtige Informationen für Sie zusammentragen. Es gibt nämlich mehrere Lösungen, wie Sie verschreibungspflichtige Medikamente bevorraten könn

Arzneimittel Vorrat anlegen – das sollten Sie wissen

Ärzte unterliegen der Sorgfaltspflicht, unter die auch die Arzneimittelverordnung fällt. Dazu zählt auch, dass der Arzt seinen Patienten in gewissen Abständen untersucht und die Medikation prüft und diese gegebenenfalls anhand des aktuellen Gesundheitszustandes anpasst.

Lesetipp: Krisenberatung Telefonseelsorge

Wie viele rezeptpflichtige Medikamente darf der Arzt verschreiben?

Soweit wir herausgefunden haben, gibt es keine Beschränkung, für welchen Zeitraum der Mediziner ein Rezept für die Dauermedikation ausstellen darf. Jedoch gibt es eine Beschränkung, wie viele Arzneimittel er pro Rezept verordnen darf.

Pro Rezept darf ein behandelnder Arzt maximal drei Arzneimittel verordnen, welche dann auch problemlos von der Krankenkasse übernommen werden. Theoretisch dürfte er seinem Patienten vermutlich auf einem Rezept auch dreimal das gleiche Medikament verschreiben in der größten Packungsgröße N3.

Dies kann beispielsweise dann erfolgen, wenn Patientin oder Patient in Urlaub fährt oder auf Geschäftsreise geht und deshalb einen Arzneimittel Vorrat benötigt.

Keine Möglichkeit, einen Medikamentenvorrat anzulegen!

Zwar scheint dies aus Patientensicht eine Möglichkeit zu sein, sich einen Arzneimittel Vorrat anlegen zu können. Doch wer sich für Urlaub oder Geschäftsreise Medikamente auf Vorrat verschreiben lässt, nimmt diese im Zeitraum der Verordnung auch ein.

Das Rezept wird also nicht zusätzlich ausgestellt, sondern lediglich für einen längeren Verordnungszeitraum. Somit wird der Arzneimittelvorrat aufgebraucht und kann nicht aufgehoben werden, um beispielsweise im Falle eines Blackouts Medikamente vorrätig zu haben.

Patientinnen und Patienten müssten sich also für den gleichen Zeitraum ein weiteres Rezept ausstellen lassen. Denkbar wäre, zu einem anderen Arzt zu gehen, der eine zusätzliche Arzneimittelverordnung vornimmt.

Dies stellt jedoch chronisch kranke Patienten vor einige Probleme. Zum einen verordnet ein fremder Arzt nicht auf Zuruf rezeptpflichtige Medikamente. Zum anderen würde die Krankenkasse doppelt belastet und kann die Kostenübernahme verweigern und den Patient zur Kasse bitten.

Denn eine Abgrenzung, wie lange ein Auslandsaufenthalt sein darf, um noch zu Kassenlasten versorgt zu werden, kann im Einzelfall schwierig sein, da es hierzu keine eindeutigen Festlegungen gibt. Keinesfalls mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen Fälle, in denen der Auslandsaufenthalt nicht den Charakter einer Reise oder eines Urlaubs hat und die Patienten für einen längeren Zeitraum im Ausland leben. Verordnungen für beispielsweise ein halbes Jahr oder länger sind – auch mit dem Zusatz „Urlaubsbedarf“ – nicht zulässig und können zu Regressforderungen der jeweiligen Krankenkasse führen.

Quelle: https://www.doctors.today/a/futter-fuer-die-reiseapotheke-1750152

Medikamente aus der Apotheke auf dem Nachhause-Weg verloren

Das kann natürlich passieren. In einem unbedachten Moment rutscht die Apotheker-Tüte aus der Tasche oder die Tasche wird versehentlich an der Bushaltestelle vergessen. Kaum zuhause angekommen und das Missgeschick bemerkt, fährt man zurück, doch die vergessene Tasche ist weg. Dann braucht man ein neues Rezept.

Ja, wer tricksen will, kann tricksen. Aber auch dabei ist die Frage von Bedeutung:

Wie viele Medikamente darf man sich verschreiben lassen?

Die Krankenkasse könnte die Kostenübernahme ablehnen und den Versicherten zur Kasse bitten.

Arzneimittel auf Vorrat verschreiben lassen – weitere Möglichkeiten

Obwohl es nicht ohne Weiteres möglich ist, sich einen größeren Vorrat an verschreibungspflichtigen Medikamenten verordnen zu lassen, gibt es dennoch Lösungen, auf die wir nachfolgend eingehen.

Medikamente Vorrat: Verordnungsintervall verkürzen

Eine der besten Möglichkeiten, zumindest einen kleinen Vorrat an rezeptpflichtigen Medikamenten anlegen zu können, sehen wir in einem persönlichen Gespräch mit dem Arzt. Schildern Sie Ihrem Hausarzt oder Facharzt Ihre Sorgen. Derzeit wird das Bevorraten zur Krisenvorsorge in der Öffentlichkeit thematisiert und die Notwendigkeit, auch in gesundheitlicher Sicht vorzusorgen, findet momentan eine relativ hohe Akzeptanz.

Ihr Arzt kann die Abstände Ihrer Arzttermine verkürzen. Gehen Sie normalerweise alle 3 Monate zum Arzt, um sich Ihr Rezept ausstellen zu lassen, kann vielleicht die Vereinbarung getroffen werden, dass Sie statt alle 12 Wochen nun alle 10 Wochen einen Arzttermin haben. So können Sie mit jedem Arztbesuch einen kleinen Arzneimittel Vorrat für etwa 2 Wochen erzielen.

Medikamentendosis reduzieren – nur mit ärztlicher Absprache

Wenn der Arzt Ihnen kein zusätzliches Rezept ausstellt, besprechen Sie mit Ihm, ob es aus medizinischer Sicht vertretbar ist, Ihre Medikation ab und an zu reduzieren, um dadurch einen kleinen Medikamentenvorrat anzusparen. Machen Sie dies auf keinen Fall ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt, damit Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden.

Lassen Sie sich ein Privatrezept ausstellen

Bitten Sie Ihren Facharzt oder Hausarzt darum, Ihnen ein Privatrezept zu verschreiben. Zwar müssen Sie dann für Behandlung und die Kosten für das Medikament aus eigener Tasche zahlen. Aber mit dem Privatrezept haben Sie die Möglichkeit, neben der regulären Medikation zusätzliche rezeptpflichtige Medikamente zu bekommen.

Von einem anderen Arzt Privatrezept verschreiben lassen

Nicht jeder Arzt ist bereit, neben der regulären Verordnung zusätzlich ein Privatrezept auszustellen, da er aufgrund seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht sicherstellen muss, dass seine Patienten keinen Medikamentenmissbrauch ausüben. Grundsätzlich.können Sie aber in jede Arztpraxis gehen und darum bitten, sich ein Privatrezept ausstellen zu lassen.

Dies ist beispielsweise auch dann möglich, wenn Sie sich im Urlaub befinden und vergessen haben, ausreichend Medikamente mitzunehmen oder Sie vergessen haben, Ihre Medikamententasche in den Koffer zu packen. Vielleicht schreibt Ihnen der Arzt dann lediglich eine kleine Packung Ihres Medikamentes auf. Aber immerhin können Sie so einen Vorrat aufbauen.

Online Arzt: Rezepte online bestellen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auch rezeptpflichtige Medikamente online verschrieben zu bekommen. Im Internet werden Sie fündig, wenn Sie nach folgenden Suchbegriffen suchen:

  • Arztbehandlung online
  • Online Rezepte
  • Rezepte online bestellen
  • Arzneimittel online bestellen

Auch können Sie konkret nach dem von Ihnen benötigten Medikament in Verbindung mit den oben genannten Suchbegriffen suchen.

Wie kann man online Rezepte bestellen?

Es gibt zwei verschiedene Varianten. Nachdem Sie einen Anbieter für online Rezeptbestellung gefunden haben, können Sie entweder mit Smartphone oder am Computer online im Videocall mit einem Arzt sprechen oder Sie beantworten einen medizinischen Fragebogen. Hierfür müssen Sie einen Anamnesebogen mit Angaben zu Geschlecht, Alter, Erkrankung ausfüllen und wenige weitere Gesundheitsangaben machen. Zusätzlich müssen Sie bestätigen, dass die gewünschten Medikamenten ausschließlich für Ihren eigenen Gebrauch sind und die nicht an Dritte Personen weitergeben.

In beiden Fällen wird sofort Ihre Arztkonsultation online durch einen Mediziner geprüft und entschieden, ob Ihnen das Rezept für das verschreibungspflichtige Medikament ausgestellt werden kann. Dies erfolgt innerhalb weniger Minuten, der Ablauf ist wirklich unkompliziert.

Wie kann man ein online Rezept einlösen?

Auch dazu gibt es verschiedene Optionen. Sie können entweder sich direkt über den Anbieter, der meist mit einer Versandapotheke zusammenarbeitet, Ihre Medikamente per Post zuschicken lassen. Oder Sie lassen sich das Rezept in Papierform per Post zusenden, um es dann in Ihrer Apotheke einzulösen.

Wer übernimmt die Kosten für Onlinebehandlung und Rezepteinlösung?

Es ist möglich, dass Sie die Arztbehandlung und Arzneimittelverordnung online über Ihre Krankenkasse abrechnen. Dazu müssen Sie während der Behandlung Angaben zur Krankenversicherung machen.

Zwar ist dies eine gute Lösung, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen gerade keinen Termin beim Arzt vor Ort wahrnehmen können. Aber um sich einen Arzneimittel Vorrat anzulegen, ist die Abrechnung über die Krankenkassen aus den gleichen Gründen wie oben bereits erwähnt nicht sinnvoll. Daher sollten Sie die Kosten für medizinische Behandlung und das Medikament selbst bezahlen.

Wie teuer sind Medikamente & Arztbehandlung online?

Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt vom Anbieter sowie dem benötigten Medikament ab. Nutzen Sie den virtuellen Anamnesebogen statt dem Voicecall mit dem Online-Arzt, werden Ihnen alle Kosten vor Abschluss der Behandlung angezeigt, so das die gesamte Abwicklung transparent ist.

Welche Arzneimittel kann man sich online verschreiben lassen?

In der Regel können Sie sich für nahezu alle Krankheiten Online-Rezepte verschreiben lassen. Halten Sie auf der Webseite Ausschau nach einem Button oder einem Menüpunkt, der “Alle Behandlungen” oder ähnlich heißt.

Dort wird meist unterteilt in Frauengesundheit, Männergesundheit, Allgemeinmedizin, Reisegesundheit. Anschließend wählen Sie die Krankheit aus, für die Sie den Arzneimittel Vorrat benötigen und starten Sie die Arztkonsultation. Rezepte sind beispielsweise für Asthma, Bluthochdruck oder für die Anti-Baby-Pille verschrieben.

Arzneimittel Vorrat: Handeln Sie eigenverantwortlich

Es versteht sich von selbst, dass es nicht darum geht, regelmäßige ärztliche Untersuchung zu umgehen oder ohne medizinische Diagnose und ohne vom Arzt verordnete Therapie an Medikamente zu kommen.

Nur, wenn Sie eine fundierte ärztliche bzw. fachärztliche Diagnose haben, mit der richtigen Einnahme des Medikaments vertraut sind, lediglich zur Krisenvorsorge einen kleinen Arzneimittel Vorrat anlegen möchten und es sonst keine andere Lösung für Sie gibt, kann die online Sprechstunde vielleicht hilfreich sein. Handeln Sie in jedem Fall verantwortungsbewusst, denn es geht um Ihre Gesundheit.

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