Schulpflicht Corona Befreiung - so einfach kann sie durchgesetzt werden

Schulpflicht Corona – Schulbefreiung unkompliziert möglich!

Schulpflicht Corona - Schulbefreiung unkompliziert möglich!
Manche Eltern und Schüler freuen sich, dass die Schulen wieder öffnen. In anderen Familien sorgt die Schulöffnung für Angst. Obwohl nach dem Lockdown offizielle Zahlen den Eindruck vermitteln, dass die Coronavirus Fallzahlen abnehmen, besteht nach wie vor die Pandemie, wodurch Bundesregierung und Länder einschränkende Maßnahmen begründen. Es besteht eine allgemeine Gesundheitsgefährdung – für jeden. Dies wirft die Frage auf, ob Kinder nach der Schulöffnung tatsächlich die Schule besuchen müssen. “Schulpflicht Corona” – das ist unser Thema. Wir berichten, wie unkompliziert die Schulbefreiung wegen Corona möglich ist. Ohne Antrag, ohne Attest und ohne überhaupt erwähnen zu müssen, ob ein Familienangehöriger zu einer der Risikogruppen gehört. Wie das möglich ist, zeigen wir Ihnen an einer offiziellen Coronavirus Schulbefreiung im Falle einer Familie auf. Bei Nachfragen können Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns wenden.

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Homeschooling in Krisenzeiten


Schulbefreiung Corona – für JEDES Schulkind möglich!

Insgesamt haben wir uns in 3 Beiträgen mit Schulöffnung, Schulpflicht und Schulbefreiung auseinandergesetzt, mit einem Juristen in einem Live-Stream über die Situation an den Schulen gesprochen.

Bereits in diesem Live-Stream kamen wir überein, dass Eltern kraft des Grundgesetztes das Recht und auch die Pflicht haben, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie ihre Kinder während einer Pandemie überhaupt in die Schule schicken müssen. Nach juristischer Auswertung lautet die Antwort: NEIN!

Dennoch haben wir hier für Sie Auszüge und Quellen zu den Landesverordnungen zusammengestellt und hier einen Antrag auf Befreiung der Schulpflicht inklusive Begründungen formuliert. Wie aber das nachfolgend näher ausgeführte Beispiel zeigt, ist eine Beantragung oder die Vorlage eines ärztliches Attests nicht notwendig – zumindest hat es für diese Familie problemlos funktioniert, dass die Kinder vom Schulunterricht durch Präsenz freigestellt wurden.

Schulpflicht & Bildungspflicht – juristische Spitzfindigkeit

Werfen wir einen Blick auf die Rechtslage: In Deutschland gibt es keine Bildungspflicht, sondern eine Schulpflicht, die durch Präsenz zu erfüllen ist. Allerdings übersteht der Gesundheitsschutz des Kindes der Präsenzpflicht (durch körperliche Anwesenheit dem Schulunterricht beizuwohnen).

Kurz: Trotz Coronavirus Pandemie können (!) Schüler sich bilden und der Staat muss dementsprechend eine geeignete Infrastruktur zur Verfügung stellen, dass dies möglich ist. Aber der Staat kann und darf aufgrund der Rechtslage nicht erzwingen, dass Jungen und Mädchen während einer Pandemie die Schule besuchen, wenn sie dadurch einem höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt sind. Dass dies der Fall ist, ergibt sich aus den weitreichenden Maßnahmen, welche die Länder durch diverse Verordnungen erlassen haben.

Grundgesetz räumt Eltern umfangreichen Ermessensspielraum ein!

Das Recht und die Pflicht, dass Eltern verantwortungsbewusst für ihre Kinder entscheiden dürfen und müssen, ergibt sich aus Grundgesetz Artikel 6 (2):

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Mit diesem Paragraph dürfen Eltern uneingeschränkt entscheiden und abwägen, ob das Kind bei einer bestehenden Gefahrenlage die Schule besuchen wird. Nach wie vor zweifeln viele Eltern dies im Zusammenhang mit der “Schulpflicht Corona” an.

Was viele Mamas und Papas nicht wissen: Auch bei Hochwasser, Sturm, Glatteis und Schneefall obliegt es einzig den Eltern, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. Nachzulesen ist dies in der Schulordnung!

Schulpflicht Corona ausgesetzt – nicht nur für Risikofamilien!

Während die Länder in ihren Coronavirus Verordnungen ausschließlich erwähnen, dass vorerkrankte Schüler und Schülerinnen bzw. schulpflichtige Kinder, die gemeinsam mit einem Risikopatient in einem Haushalt leben, nicht zum Präsenzunterricht an der Schule verpflichtet sind, können ALLE Elternteile unter Berufung auf GG Artikel 6 (2) ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien! Weder muss dies beantragt, noch bewilligt werden.

Schulbefreiung Corona – leichter, als gedacht!

Anhand eines konkreten Falles erklären wir Ihnen, wie Sie die Schulbefreiung wegen Corona erwirken können. Zwar gibt es in der Familie einen Risikopatient mit Asthma, doch dies wurde in keiner Weise gegenüber der Schule der Kinder angesprochen.

1. Telefonat mit der Schule: Gespräch mit dem stellvertretenden Schulleiter

Für die beiden Schüler in der 9. Klasse an einer Realschule im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurde der Schulunterricht am Montag, den 4. Mai 2020 wieder aufgenommen. Am gleichen Tag früh morgens rief die Mutter im Schulsekretariat an und teilte mit, dass die beiden Kinder pandemiebedingt nicht am Präsensunterricht teilnehmen werden.

Der stellvertretende Schulleiter kommentierte dies, dass ein Antrag an die Schule gestellt werden müsse, wenn ein Risikopatient im Haushalt der Schüler leben würde.

Die Mutter entgegnete mit der Frage, ob die Entscheidung über die Präsenz nicht ohnehin durch das Grundgesetz Artikel 6 (2) einzig den Eltern obliege. Die Gegenfrage blieb von dem Stellvertreter unbeantwortet. Er führte daraufhin lediglich weiter aus, dass die Schule dann über den Antrag bescheiden würde.

Die Mutter fragte, wie die Schüler an die Schulaufgaben kommen würden. Der stellvertretende Schulleiter verwies darauf, dass sich die Schüler diesbezüglich bei den Mitschülern informieren müssten und begründete dies wie folgt: Da ja wieder alle Schüler zur Schule gehen würden, wäre es nicht vorgesehen, die Hausaufgaben weiter über die Schulhomepage zu veröffentlichen.

Das Telefonat war also denkbar kurz, deshalb entschied sich die Mutter, nochmals eine E-Mail an die Schule zu schicken.

Schulbefreiung wegen Corona: E-Mail an die Schule

In der Kürze liegt die Würze. Besagte E-Mail an den Schuldirektor umfasst lediglich wenige Zeilen, aber einen kernigen Betreff:

Keine Teilnahme am Präsenzunterricht

Hiermit macht die Mutter deutlich, dass Ihre Kinder dem Schulunterricht nicht durch körperliche Anwesenheit folgen werden. Näher führt sie in der E-Mail wie folgt aus:

Sehr geehrter Herr E.,

wie eben bereits mit Herrn M. besprochen, möchte ich auch Ihnen auf dem Schriftweg mitteilen, dass ich als sorgeberechtigte Mutter meinen elterlichen Spielraum wahrnehme, der sich aus 6 II GG ergibt. Meine Kinder X und Y werden pandemiebedingt nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen.

Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, wie die Unterrichtung meiner Kinder alternativ durchgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Liebe Leserinnen und Leser, Sie sehen, dass auch in der Schriftform keine umfangreichen Ausführungen unternommen wurden. Weder wurde der Hinweis erteilt, dass in der Familie ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf an SARS CoV 2 besteht. Noch wurde ein Antrag auf Schulbefreiung wegen Corona gestellt.

Schriftliche Antwort der Schule

Diese kurze E-Mail wurde seitens der Schule am nächsten Tag (Dienstag, 5. Mai 2020) wie folgt beantwortet – exakter Wortlaut:

(Betreff) AW: Keine Teilnahme am Präsenzunterricht

Sehr geehrte Frau X,

im Präsenzunterricht wird zuerst in den einzelnen Fächern auf die Schüleraufgaben die als Hausaufgaben gegeben wurden eingegangen.

Für alle Schüler die weiter nicht am Präsenzunterricht teilnehmen sind neue Aufgaben auf unsere Schulhomepage-Seite eingestellt worden.

Diese Aufgabenerneuerung wird fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen haben sie selbstverständlich die Möglichkeit den telefonischen Kontakt

in der Schule mit den Fachlehrern aufzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

2. Telefonat mit der Klassenlehrerin: “Ihre Entscheidung”

Am Dienstag, den 5. Mai 2020 folgte ein Telefongespräch mit der Klassenlehrerin der beiden Schüler. Diese wiederholte nochmals:

“Es ist Ihre Entscheidung als Mutter. Sie haben das Recht, dies zu entscheiden.“

Insgesamt bleibt festzuhalten: Beide Schulkinder wurden vollkommen unproblematisch von Präsenzunterricht freigestellt. Ohne zeitliche Begrenzung, wie sich insbesondere aus dem hier nicht näher ausgeführten Inhalt des Telefonats zwischen Mutter und Klassenlehrerin ergibt. Schüler und Schülerin werden bis auf Weiteres Zuhause Schulstoff und Hausaufgaben erledigen.

Schulbefreiung wegen erhöhtem gesundheitlichem Risiko

Um es in aller Kürze auf den Punkt zu bringen: In diesem Fall ist die Schulbefreiung NICHT wegen dem bestehenden erhöhtem gesundheitlichen Risiko eines Familienmitglieds seitens der Schule bewilligt worden – dieses wurde gar nicht angesprochen.

Die Schule hat verfassungsgemäß und unkompliziert entschieden, das verbriefte Recht und die Pflicht der sorgenberechtigten Mutter gewahrt.

Jugendamt zu Schulbefreiung wegen Corona

Der Redaktion von Krisenvorsorge-Ratgeber.de liegt ein Gesprächs-Transkript mit einem Jugendamt vor, indem seitens der Behörde die Aussage getroffen wurde:

Das machen viele Eltern. Und das ist deren gutes Recht.

Es scheint also derzeit ein großes Verständnis sowie eine hohe Akzeptanz von Schulen und Jugendämtern gegenüber der elterlichen Autonomie vorzuliegen.

Schulpflicht Corona & Schulbefreiung: Ihre Erfahrungen

Wie halten Sie es mit dem Schulbesuch während der Corona-Krise? Können, wollen oder müssen Sie Ihr Kind in die Schule schicken? Haben Sie die Befreiung von der Präsenzpflicht erwirken können? Wie hat die Schule darauf reagiert? Wurden Ihnen Steine in den Weg gelegt? Wir interessieren und für Ihre Erfahrung und freuen und auf Ihr Feedback – gerne unterhalb unseres Beitrags in den Kommentaren oder per E-Mail über das Kontaktformular.

61 Kommentare
  1. Christine Feuerbach
    Christine Feuerbach sagte:

    Hallo,
    vielen Dank für diese hilfreiche Seite! Ich hatte sie sozusagen prophylaktisch gelesen, damit ich gegebenenfalls meinen Sohn (7) vom Präsenzunterricht befreien lassen kann, wenn er sich auf dieses „Experiment“ nicht einlassen möchte. Zunächst hatte er sich gefreut, als ich ihm erzählte, dass er bald wieder zur Schule gehen darf und dort seine Freunde und seine „geliebte Lehrerin“ sehen kann. Als ich ihm aber die dafür notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln erläuterte, reagierte er zuerst mit Angst und dann mit Wut und sagte immer wieder „Ich kann aber keinen Abstand halten“.

    Insgeheim hatte ich gehofft, dass mein Sohn so eine klare Aussage trifft und nachdem er mir mehrmals erläutert hatte, dass er dann nicht zur Schule will, erklärte ich es der, glücklicherweise sehr empathischen, Lehrerin erst telefonisch und dann reichte ein entsprechendes Schreiben für die Schülerakte um dem Präsenzunterricht zu „entkommen“. Auch ich begründete mit Artikel 6 (2) und das Vollzeit-Homeschooling kann statt finden!

    Ich bin froh, dass mein Sohn so klar über seine Gefühle redet und wir ihn bisher weitgehend selbstbestimmt aufwachsen ließen. Kein junger Mensch sollte in so ein System gezwungen werden!
    Vielen Dank für die Hilfe durch diese Seite! Herzliche Grüße aus Berlin, Christine Feuerbach

    Antworten
  2. Jennifer Stateczny
    Jennifer Stateczny sagte:

    Hallo zusammen.
    Also ich habe heute Morgen eine email an die Schule meiner Tochter geschickt (Wir kommen aus NRW)und habe direkt eine Absage bekommen und wurde darauf hingewiesen,dass wenn meine Tochter nicht vorerkrankt ist oder zu einer Risikogruppe gehört,muss sie am Unterricht teilnehmen….

    Bin grad echt gefrustet
    LG

    Antworten
  3. Melina
    Melina sagte:

    Hallo,
    vielen Dank für diesen interessanten Artikel! Wir sind aus Niedersachsen und hier wird es leider teilweise recht restriktiv gehandhabt bzw. ein ärztliches Attest verlangt. Wie gehe ich damit um, wenn die Schule das bei uns auch so verlangt und auf die Schulpflicht verweist? Dann drohen ja evtl. Bussgelder u.s.w.. Welches Jugendamt hat diese Aussage gemacht? Kann man sich da auch offiziell drauf beziehen? Im Niedersächsischen Schulgesetz sind solche Ausnahmen nicht geregelt. Schule ist ja Ländersache, kann es deswegen Unterschiede geben? Das GG steht ja eigentlich darüber, oder?

    Antworten
    • Anja
      Anja sagte:

      Hallo Melanie
      Darf ich fragen wie es bei euch weiter ging?
      Wir sind auch aus Niedersachsen und haben auch innerhalb eines Tages eine Absage bekommen mit dem Kommentar ein Recht nach GG 6(2) gibts es nicht.
      Lg Anja

      Antworten
      • Eva
        Eva sagte:

        Hallo, auch ich hab heute eine negative Auskunft der Schule erhalten. Auch Niedersachsen. Die Schule hat klare Anweisungen für homeschooling, und zwar über Gesundheit, ergo Risikogruppe in der Familie. Ich möchte diesen Weg aber nicht gehen, es geht niemanden etwas so persönliches an. Ich weiß nicht wie ich auf den Schrieb reagieren soll:

        Sehr geehrte Familie …,

        wie Sie den Bestimmungen im Anhang entnehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen für das Fernbleiben vom Präsenzunterricht erfüllt sein. Um Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht durch die Erziehungsberechtigten auf Antrag zu befreien, müssen laut Antragsbogen (ebenfalls im Anhang) die Punkte 1 und 2 und zusätzlich die Punkte 3, 4a und 4b erfüllt sein.
        Ich möchte Sie bitten, dies gründlich zu prüfen und gegebenenfalls einen neuen Antrag auf Präsenzbefreiung zu stellen. Verwenden Sie dazu bitte den Antragsbogen. Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, gilt auch weiterhin die Schulpflicht und Teilnahme am Präsenzunterricht. Ich bedanke mich für Ihre Mitarbeit und hoffe auf Ihr Verständnis für die Umstände.

        Antworten
  4. Marianne
    Marianne sagte:

    Ich habe mein Kind vor den Sommerferien befreien lassen.

    Er ist Risikopatient und darf sowieso keine Maske tragen. Da ich ihm den Spießrutenlauf als einziges Kind ohne Maske dort ersparen wollte, haben er und ich gemeinsam entschieden, dass er fern bleibt. Habe das mit seiner Erkrankung begründet.

    Lehrerin meinte ich müsse das nochmal dem Sekretariat mitteilen. Habe ich gemacht.
    Schulleiterin wollte ein Attest über die Krankheit.
    Habe ich ignoriert.

    Dieser Beitrag ist gerade sehr sinnvoll, denn ich war mir nicht sicher, ob die Schule überhaupt das Recht hat über solche privaten Dinge Bescheid zu wissen.

    Sollte es nach den Ferien mit der Maskenpflicht weiter gehen, werde ich mich lediglich so äußern wie hier im Beitrag.

    Ich danke von Herzen dafür

    Antworten
    • Alexander
      Alexander sagte:

      Hallo Marianne, inzwischen verlangen die Schulen ein Attest. Falls Sie eins vorlegen müssen, ist wichtig für Sie zu wissen, dass auf dem Attest keine Krankheit zu erwähnen ist. Diese unterliegt dem Datenschutz. Viele Grüße & alles Gute.

      Antworten
          • Teroalafy
            Teroalafy sagte:

            Ja das wurde uns auch angedroht. Nds. Angeblich zu viele Fehlzeiten im Homeschooling. Deshalb demnächst nur noch mit Attest. Könnte kotzen. So geht’s jetzt los. Und alle die nicht geimpft sind, müssen sich weiterhin testen und wenn es einen Fall gibt, fällt es sicher auf die Ungeimpften zurück.

    • Nicole
      Nicole sagte:

      Liebe Marianne,

      danke für Deinen Bericht. Ich habe mein Kind auch nicht in die Schule geschickt. Wir mussten ein Attest vorlegen, welches wir von einer Kinderpsychologin bekommen haben. Wirst Du dann nach den Ferien Dein Kind auch einfach Zuhause lassen ohne Attest? Ich würde das auch gerne so handhaben.

      Viele liebe Grüße, Nicole

      Antworten
  5. Sille
    Sille sagte:

    Hallo
    Danke für die Informationen. Mein Sohn wird heute eingeschult und bin natürlich in großer Sorge um mein Kind und habe riesige Angst. Ich habe gestern mit der Direktorin der Grundschule telefoniert und ihr mitgeteilt das er zwar zur Einschulung kommen wird, aber Pandemiebedingt am Präsenzunterricht in der Schule nicht teilnehmen wird. Laut Grundgesetz Artikel 6 (2) obliegt die Entscheidung einzig allein den sorgeberechtigten Eltern. Ich wurde von ihr freundlich ausgebremst und darauf hingewiesen das dies für die Allgemeinheit gilt, aber die Länder neue Vorgaben bzw Regelungen im August raus gegeben haben. Dies könnte ich auf der Homepage der Schule einsehen. Wenn ein Risiko besteht muss mein Kind ein Attest haben oder ein Angehöriger muß zur Risikogruppe gehören und dafür wird kein Attest benötigt. Ich hab dann direkt gesagt das ich ventrikuläre extrasystolen habe und mir das Risiko zu hoch ist. Ich soll mit ihr nochmal bei der Einschulung sprechen. Die Schule meines ältesten Kindes verlangt ein Attest.
    Bin dadurch ein wenig irritiert. Denke das es sinnvoll ist, wenn ich mich vorsichtshalber an einen Rechtsanwalt wende.
    Liebe Grüße Silke

    Antworten
    • so
      so sagte:

      Die Schule beruft sich hierauf Verlautbarungen des Kultusministeriums. Die haben rechtlich keine bindende Wirkung. Gesetze ändern bzw rechtlich verbindliche Vorgaben darf das KM nicht machen. Zusätzlich Anwaltsberatung unterstützt und sichert ab.

      Antworten
  6. Gabrielle Winter
    Gabrielle Winter sagte:

    Hallo

    Wie sieht es denn jetzt nach den Ferien aus? An der Pandemie hat sich nichts geändert.
    Welches Jugendamt sagt, dass es das Recht der Eltern ist?
    Ich sehe es auf jeden Fall so, dass das Recht bei den Eltern liegt.
    Gibt es hier Eltern, wo die Schule es jetzt nach den Ferien ohne Attest akzeptiert hat?

    gespannte Grüsse

    Antworten
  7. Sascha Berner
    Sascha Berner sagte:

    Hallo, ich würde mich dafür interessieren, was die unterschiedlichen Gründe sind, aus denen ihr die Kinder befreien möchtet. Ist es Angst mit dem Hintergrund der Risikogruppe, allgemeine Angst oder sind es andere Gründe.

    Es geht mir um folgendes. Ich bin von Deutschlands ersten live Online-Schule und geben Unterricht nach festen Stundenplan mit Lehrern im Live-Videochat. Primär ist unsere Zielgruppe Auswanderer-Schüler, Künstler und Sportler. Unser Ziel ist es guten Unterricht mit einem viel moderneren, schülerfreundlicherem Ansatz zu bieten als an klassischen Schulen. Wir wollen eine Alternative sein. In der Covid Zeit ist nun eine große Gruppe von Eltern dazugekommen, die ebenso eine Alternative fordern. Gerne möchten wir mit euch zusammen wirken um die Vielfalt und Moderne der deutschen Schulland zu bereichern. Dies ist nicht ganz einfach gegen starre Strukturen, aber ich sehe hier eine Möglichkeit gemeinsam etwas zu bewegen.

    Antworten
    • Salou
      Salou sagte:

      Hallo Sascha! Ich bin Ultra interessiert und würde mich wirklich sehr über Namen und näheres dieser online Schule freuen!! Denn ich muss ziemlich schnell eine Lösung für meine zwei Kinder und mich finden. Lieben Dank und viele liebe Grüße salou Dutschke

      Antworten
  8. Holger
    Holger sagte:

    Hallo! Hamburg ist leider jetzt sehr restriktiv. Bis zu den Sommerferien ging es formlos mit der Befreiung. Das haben wir genutzt und unser Kind hatte Heimunterricht, da meine Frau vorerkrankt ist. Jetzt nach den Ferien wird ein Attest verlangt. Wider Erwarten bekamen wir keines, obwohl meine Frau (nach RKI) klar zur Risikogruppe gehört. Wir stehen jetzt vor einem ziemlichen Dilemma, weil wir voller Angst sind. Sowohl um meine Frau als natürlich auch ums Kind, gerade wo die Zahlen wieder steigen.

    Antworten
  9. Natascha Neufuß
    Natascha Neufuß sagte:

    Moin! Danke für diesen guten Artikel! Meine 12jährige war im März das letzte mal in der Schule. Das ging sehr unkompliziert, ein Telefonat und eine Mail. Aber es ist auch ne Waldorfschule. Ich habe keine Ahnung wie es weitergeht. Meine Tochter hat mittlerweile ein Attest und sollte der Wahnsinn weitergehen, so werde ich weiter Homescholing praktizieren. Ganz übel, was der Staat da mit unseren Kindern abzieht. Aber nicht mit mir.

    Antworten
      • Alexander
        Alexander sagte:

        Bitte mit Background, wenn dieser gegeben ist. Ansonsten sollten alle Eltern angesichts der wachsenden Fallzahlen die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden. Uns ist die Problematik bewusst, dass es sicher Leute gibt, die das aus falschen Motiven heraus ausnutzen. Der Schutz derer, die zu Risikogruppen gehören und der von Familien, die sich zuhause im Homeschooling vorbildlich um die Kids und das Lernen kümmern, muss aber übergeordnet stehen.

        Antworten
  10. Nadine Pichler
    Nadine Pichler sagte:

    Wir sollen einen Antrag stellen und ein Attest einreichen, was bescheinigt, daß mein Mann zur Risikogruppe gehört. Dieser Antrag könne aber vom Schulleiter abgelehnt werden. Sollte das der Fall sein und meinem Mann passiert was, verklage ich die Schule.

    Antworten
    • Alexander
      Alexander sagte:

      Hallo Nadine, wie die Chancen stehen, dass der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird, hängt derzeit sehr stark vom Bundesland ab. Natürlich kann im Falle eines Falles über eine Klage nachgedacht werden. Aber das macht den möglichen persönlichen Schaden nicht wieder gut. Viel Glück!

      Antworten
  11. Denise Berger
    Denise Berger sagte:

    Leider habe ich nur einen Brief von der Schule bekommen aber ich werde meinen Sohn trotzdem nicht hinschicken ! Bin nun mal gespannt was noch kommt ! Angeblich bezieht sich der Paragraph nicht auf die Schulpflicht und auch nicht auf die Schutzmaßnahmen !

    Antworten
  12. Regina
    Regina sagte:

    Keine Hoffnung auf Freistellung, wir sind aus dem Land geflohen.
    Wir haben keine Angst vor einem Virus, aber vor dem Maskenterror, Impfzwang und der Panikmache.

    Antworten
  13. Behrendt
    Behrendt sagte:

    Hallo, mein Sohn war seit März im Homeschooling. Seit Ende der Sommerferien war er nun daheim, aufgrund einer Erkrankung. Die Direktorin hat bereits telefonisch darauf hingewiesen, daß es eine Schulpflicht gibt und ich musste unsere Ärztin von ihrer Schweigepflicht befreien, bezüglich der Diagnose, sonst hätte sie einen Amtsarzt hinzugezogen. Welche Möglichkeiten hat man den jetzt als Eltern konkret ganz klar Stellung für die Gesundheit seiner Kinder zu beziehen? Ohne, daß dies den Kindern zum Nachteil wird? Nicht nur ich als Mutter,m sondern auch mein Sohn äußert ganz klar seine Ängste und Sorgen bezüglich der Schulpflicht.
    Wir wohnen in Sachsen und wären auch dankbar mehr Unterstützung darin zu erfahren, selbst entscheiden zu dürfen.

    Antworten
  14. Stephanie
    Stephanie sagte:

    Guten Abend, ich nutze nun doch die Möglichkeit Sie anzuschreiben, da ich nicht weiter weiss. Meine Tochter ist in der 6. Klasse, Realschule in NRW bei Köln. Ihr kleiner Bruder bald 3 Jahre alt, hat ein Antikörpermangelsyndrom, also eine Immunschwäche. Die Hausärztin hat ein Attest geschrieben, dass meine Tochter aus medizinischen Homeschooling praktizieren soll, wegen Ihrem Bruder. Die Schule hat sich wohl vom Schulministerium getrieben gefühlt, wo es heissen soll, dass nur Kinder die selbst zur Risikogruppe gehören das Recht hätten zuhause zu bleiben. In Ausnahmefällen. So mussten wir zum Schulamtsarzt beim Gesundheitsamt. Diese Dame hat das alles garnicht gesehen und sagte, unser höchstes Gut wäre die Schulpflicht und meine Tochter bräuchte ja soziale Kontakt. Obwohl meine Tochter hier noch niemanden kennt, weil wir erst kurz vor Corona hierhin zogen und meine Tochter auch selbst nicht zur Schule möchte, wegen Corona und weil Sie Angst hat Ihren Bruder, mich oder andere Risikopatienten wie Oma, Opa ect. anzustecken in der Familie. Nun wurde meine Tochter gezwungen wieder zur Schule zu gehen. Sie soll als einzige in jedem Fall Maske tragen und als einzige im Klassenraum mit Abstand von 1,5 Metern zu den anderen sitzen ect. Überhaupt sollen alle Abstand zu Ihr halten. Soviel zu den sozialen Kontakten. Die Zustände sind unmöglich an der Schule. Auch hygienisch. Zum Beispiel wechseln die Kinder ständig die Räume um in anderen Fächern unterrichtet zu werden usw. Desinfektion von Oberflächen gleich null. Nun steigen auch bei uns die Coronazahlen wieder und zwei Schulen sind auch schon im Kreis betroffen. Ich weiss nicht wie ich meine Tochter, meine Sohn und mich schützen soll? Ich möchte, dass meine Tochter Homeschooling machen kann. Hier bietet die Schule auch nix an. Deshalb wollen Sie es wahrscheinlich auch nicht. Die Dame vom Gesundheitsamt meinte noch, ich wüsste ja was mir blühe wenn ich meine Tochter nicht zur Schule schicken würde. Bußgelder ect. Sie meinte, sie schicke auch Kinder von Krebskranken Müttern in die Schule. Sie widersprach sich ständig. Ich sagte, Sie solle mir schriftlich geben, dass dies für meinen Sohn ungefährlich wäre. Das könne Sie nicht meinte Sie. Ausserdem sagte Sie auch, dass wir mit Corona ja erst am Anfang stünden und man jeden Tag neues über das Virus lernen würde. Und was denn wäre wenn dies nun Jahre dauere. Dann könnten ja nicht alle nicht in die Schule gehen. Wir müssten damit leben!
    Ich hoffe Sie können mir helfen. Oder mir einen Rat geben, wie ich uns schützen kann. Ausser in ein Land zu ziehen in dem sowieso Bildungspflicht herrscht und man auch ohne Corona andere Möglichkeiten hat. Ich bin alleinerziehend und finde diese auferlegte Pflicht unverantwortlich.
    Danke, ich hoffe auf Unterstützung.
    Beste Grüsse

    Antworten
    • Alexander
      Alexander sagte:

      Hallo Stephanie, leider kennen wir nicht die aktuellen Verordnungsinhalte aller Bundesländer. Dort ist in jedem Fall genau nachzulesen. Vielleicht wenden Sie sich an die Medien? Viele Grüße

      Antworten
  15. Heidi
    Heidi sagte:

    Hallo
    ich bin total verzweifelt! ich möchte meine beiden kinder (2 und 3 klasse) aus der schule befreien, homeshooling kann zuhause stattfinden. Die situation in der Schule gleicht einer Miliärschule! Meine kinder sind total verwirrt über die Massnahmen. Antrag auf Befreiung wird abgelehnt mit der Begründung Schulpflicht in Hamburg geht weiter.
    Der Schulleiter droht mit Schulaufsicht Schulbehörde Jugendamt. Gibt es hier jemanden der mir ein Brief erstellt mit Angabe der Paragrafen das man aufgrund der Pandemie seine Kinder von der Schule befreien kann usw..
    oder einen Anwalt in Hamburg! Wir haben Angst.
    Danke fürs lesen.

    Heidi

    Antworten
  16. Markus
    Markus sagte:

    Mich würde ja mal interessieren wie und ob eine Befreiung unter Berufung auf Artikel 6 auch funktionieren würde vor dem Hintergrund des Dauerlüftens in den Klassen bei den zunehmend frischer werdenden Temperaturen. Da mache ich mir eigentlich gerade deutlich mehr Sorgen vor fetten Erkältungen als vor irgendeiner Sars-Infektion.

    Antworten
  17. Anke
    Anke sagte:

    Nach dem ich mich auf diesen genannten Artikel bezogen habe wurde mir eine Absage erteilt und mir gedroht das mein Attest wenn ich denn eines vorlegen kann geprüft wird. Mir wurde unterstellt mit dem Antrag auf homeschooling meinem Sohn das Recht auf Chancengleichheit zu nehmen. Asthma Patienten gehören nicht mehr zu Risikogruppe. Nicht die Eltern haben das Recht auf Einschätzung einer gefährlichen Situation sondern in diesem Fall der Staat.
    Es macht einem Angst wie mit Menschen in dieser Situation umgegangen wird – mehr Angst als vor diesem Virus

    Antworten
  18. Meier Irena
    Meier Irena sagte:

    Hallo.
    Vielen Dank für diese Seite!

    Ich suche hier die ganze Zeit den Antrag, zur Befreiung vom Präsenz Unterricht, aber leider finde ich nichts.
    Kann mir bitte jemand helfen.

    Wir haben bei uns in Niedersachsen, Landkreis CLP extrem hohe Corona Infektionen… und ich möchte meinen Sohn aus der Schule nehmen.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Danke lg

    Antworten
  19. Irena
    Irena sagte:

    Hallo.
    Vielen Dank für diese Seite!

    Ich suche hier die ganze Zeit den Antrag, zur Befreiung vom Präsenz Unterricht, aber leider finde ich nichts.
    Kann mir bitte jemand helfen.

    Wir haben bei uns in Niedersachsen, Landkreis CLP extrem hohe Corona Infektionen… und ich möchte meinen Sohn aus der Schule nehmen.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Danke lg

    Antworten
  20. Marita
    Marita sagte:

    Bei uns in BaWü vor ab Maskenpflicht eine Woche vor den Herbstferien per Mail Info an den Klassenlehrer, der meinte zuerst wir müssten ab Tag 4 ein Attest bringen, dann hab ich ihm geschrieben dass meines Wissens die formlose Abmeldung vom Präsenzunterricht reicht und das bestätigte er mich dann auch. Stoff muss ich per Whatsapp bei anderen Eltern „erbetteln“, von 32 Kinder sind nur 2 daheim….

    Antworten
  21. Michaela
    Michaela sagte:

    Guten Abend,
    kann mir jemand einen Rat geben oder weiterhelfen?
    Habe mir alle Beiträge gut durchgelesen, und bereits eine E Mail an die Schulleitung, Klassenlehrerin und das Sekretariat der Schule geschickt.

    E Mail lautete:
    …da der Gesundheitsschutz meines Kindes der Präsenzpflicht übersteht, und ich als sorgeberechtigte Mutter meine Rechte und Pflichten laut Grundgesetz Artikel 6 (2) wahrnehme, wird mein Sohn Dominik pandemiebedingt nicht am Präsenzunterricht der Schule teilnehmen.
    Der Staat kann und darf aufgrund der Rechtslage nicht erzwingen, dass mein Sohn während einer Pandemie die Schule besucht, wenn er dadurch einem höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt ist.
    Da wir über IServ mit den Aufgabenstellungen des Unterrichts an der Bildung weiterarbeiten können, werden wir darauf zurückgreifen.

    Antwort:
    stellen Sie bitte einen Antrag bei der Schulleitung auf Befreiuung vom Präsenzunterricht, sofern Sie glaubhaft nachweisen können, dass Die Bedingungen dafür erfüllt sind. Diese liegen vor, wenn In Ihrem Haushalt ein Risikopatient lebt oder Ihr Kind zu dieser Gruppe gehört. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung muss dem Antrag beigefügt werden. Darüber hinaus erläutern Sie bitte in Ihrem Antrag, weshalb Ihr Sohn nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann. Das Sekretariat kann Ihnen das Bescheinigungsformular morgen zusenden. Ihre Begründung ist für eine Befreiuung nicht ausreichend. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass die Schule verpflichtet ist, Verstöße gegen die Schulpflicht zur Anzeige zu bringen. Ihr Kind wird nur über das Lernen zu Hause und unser IServ beschult, wenn Ihr Antrag auf Befreiung von mir bewilligt wird. Alle Leistungen, die im Rahmen einer Schulpflichtsverletzung nicht erbracht werden, werden mit ungenügend (6) bewertet.

    Wir wohnen in Niedersachsen, mein Sohn geht in die 7.Klasse und wir gehören nicht zu den Risikopatienten.
    Mein Kopf ist gerade total leer…
    Freue mich auf eure Ratschläge
    Danke

    Antworten
    • Lana
      Lana sagte:

      Ich kann es nur zustimmen. Bei mir es auch nicht anders. Region Hannover. Die verlangen ATeste. Die Ärzte stellen die nicht aus. Ich habe Asthma. Lt. meine Lungenärztin es ist kein Risiko. Die Klasse war innerhalb für 1 Monat schon 2 Mal im Quarantäne gewissen. Und jedes Mal Zwangstests. Ich habe Angst mein Kind zu Schule zu schicken. Und weiß auch nicht mehr weiter ?

      Antworten
  22. Christian S.
    Christian S. sagte:

    Wir leben in Sachsen und konnten unser Kind bis zu den Sommerferien 2020 problemlos von der Präsenzpflicht entbinden und zuhause beschulen. Jetzt ist dies nicht mehr möglich – bzw. genau so schwer wie vor Beginn der Corona-Pandemie (vom Hörensagen weiß ich von erfolgreichen Schulverweigerern in Sachsen, die zu Hause unterrichtet werden; Leider fehlt mir der Kontakt dorthin & damit weitere Informationen).
    ABER die Rechtslage hat sich zwischenzeitlich geändert – und darin dürfte der Grund der aktuellen Probleme liegen:
    Denn im Frühjahr hat wohl jemand erfolgreich gegen den Freistaat geklagt (zumindest bekam die Familie dem Vernehmen nach im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Bautzen Recht): Offenbar gab es damals in der Corona-Verordnung entweder Fehler oder Lücken – die diese Gerichtsentscheidung möglich gemacht hatten. – Weitere Details sind mir leider nicht bekannt…

    (Vermutlich, um Massenklagen zu vermeiden:) Daraufhin verkündete die Regierung in Sachsen, dass zwar die Schulpflicht uneingeschränkt gelte, die Schulbesuchspflicht jedoch ausgesetzt sei (d.h. es oblag damit den Eltern, diese Entscheidung zu treffen) (stand wohl sogar in einem kleinen LVZ-Artikel).

    Mittlerweile wurden offenbar die Fehler/Lücken beseitigt… In jedem Fall gab es mittlerweile eine neue Äußerung der sächischen Regierung, wonach nun auch explizit die Schulbesuchspflicht wieder grundsätzlich uneingeschränkt gelte (, ausgenommen also nur Sonderfälle „bei Vorliegen der Voraussetzungen).

    Ich könnte mir vorstellen, dass dies in anderen Bundesländern ähnlich ist.

    Antworten
  23. Vera
    Vera sagte:

    NRW fordert jetzt aus Attest mit Diagnose des betroffenen Familienmitglieds.

    Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich

    die Corona-relevante Vorerkrankung

    ergibt. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Diese Grundsätze gelten ebenso bei Anträgen auf Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht

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  24. Schweiger Doris
    Schweiger Doris sagte:

    Ich komme aus Bayern und habe eine umfassende schwer vorerkrankte Tochter. Die Schule meines gesunden 8 jährigen Sohnes versucht nun über Umwege auf Kosten meiner Tochter die Schulpflicht durchzusetzen. Ich benötige dringend einen Anwalt der der sich sowohl im Schulrecht als auch im Familienrecht ( Eingriff in die elterliche Sorge) auskennt.

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  25. Sandra
    Sandra sagte:

    Hallo,
    der Bericht über die Pandemie bedingte Befreiung ist sehr interessant. Das bei meinem Sohn (4. Klasse) nun auch Maskenpflicht ( außer im Unterricht) herrscht, wollte ich ihn vom Präsenzunterricht befreien. Mit o.g. Berufung auf das GG Artikel 6 schrieb ich eine Mail an die Schulleiterin. Heute bekam ich die Antwort vom Vorstand und Schulleiterin , dass ein Antrag nur mit Attest genehmigt wird und die Schulpflicht weiterhin besteht. Ansonsten würde man die Fehltage als unentschuldigt eintragen und ggf. beim Ordnungsamt melden. Was soll ich jetzt tun? Mein Sohn will keine Maske tragen und möchte nicht in die Schule deswegen. Ich empfinde es als pure Schikane. Zum Schluss teilte die Schule noch mit, dass sie keine Haftung übernimmt, sollte sich mein Sohn infizieren.

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    • Alexander
      Alexander sagte:

      Hallo Sandra, stellen Sie der Schule doch die umgekehrte Frage. Kann die Schule garantieren, dass der Schulbesuch risikolos ist? Und wenn nicht – gibt es eine Haftpflicht, die dann mögliche Folgeschäden trägt? Wir drücken Ihrer Familie die Daumen.

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  26. Yvonne Selje
    Yvonne Selje sagte:

    Guten Tag,

    auch ich bedanke mich für diese informative Seite, auch wenn ich die Befreiung von der Schulpflicht von der anderen Sicht aus benutzen möchte.
    Meine Tochter geht in die 7. Klasse einer Gesamtschule in BW , wird aber inklusiv beschult und kann auf Grund ihres schweren Herzfehlers keine Maske tragen (hat auch ein ärztliches Attest dafür). War auch bisher alles kein Problem.
    Heute wurde sie im Klassenzimmer nach ganz vorne mit Abstand gesetzt und ins Lerntagebuch geschrieben, sie muss mehr darauf achten den Abstand von 1,5 m zu allen Schülern einzuhalten (nicht schriftlich aber mündlich wurde ihr gesagt, dass sie sonst eine Gefahr für andere wäre).
    Wer kann es sich verdenken, sie kam heulend nach hause und sagt sie möchte nicht mehr in die Schule.
    Ich kann ja der Schule keinen Vorwurf machen, sie sind angehalten diese Maßnahmen durchzuführen.
    Aber dank dieser Seite, weiß ich, dass ich nun das Recht dazu habe, meine Tochter (bevor sie psychisch weiter gemobbt wird) erstmal bis Weihnachten ihre Schulaufgaben zu hause machen zu lassen.
    Habe Ihren beiden Lehrern vorhin mitgeteilt, dass meine Tochter morgen ihre Schulsachen abholt.
    Bin gespannt, ob es irgendwelchen Gegendruck gibt.

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    • Alexander
      Alexander sagte:

      Hallo Yvonne, gilt in Ihrem Bundesland nicht ohnehin die einfache Schulbefreiung? Dann sollte hoffentlich keine Gegenwehr zu befürchten sein. Es wirkt befremdlich, wie Lehrkräfte auf einer Schule für Inklusiv mit Schülern und Eltern umgehen. Wir erleben hier ähnliches auf einer Regelschule. Mit einer mobbenden Klassenlehrerin und einem kommissarischen Direktor, der das Problem einräumt, aber nicht Willens ist, etwas zu tun. Das Problem besteht auch außerhalb von Corona und betrifft alle Schüler/innen der Klasse. Viel Glück für die Familie.

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  27. Annett Müller
    Annett Müller sagte:

    Hat bei mir auch super geklappt, Habe unsere grundschule auch per Mail informiert das mein Kind ab 01.12. Nicht mehr am präsendsunterricht teilnimmt mit der bitte wie homescooling verwirklicht werden kann. Bzw. Ich den Schulstoff erhalte von der schule. Ich auch von anderen Schülern den Lernstoff erhalte. Im Anhang die 32 Seiten Niederschrift der Erklärung die hier auch im Netz standen. Bis heute keine Antwort erhalten, scheint unsere schule nicht zu interessieren…? nun ist es ab Montag in Sachsen eh wieder vorbei mit schule…??

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  28. Steffi
    Steffi sagte:

    Hallo! Ich versuche diese Schiene schon seit August letzten Jahres… aber ohne grossen Erfolg. Wir haben auf die Bussgeldbescheide immer Widerspruch eingelegt.. und jetzt einen Gerichtstermin im April. Das Ordnungsamt stand auch schon vor der Tür…. . Für die Ämter und Beamten gibt es wohl keine Pandemie ergo auch keine Gefährdung der Kinder in der Schule. ?‍♀️

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    • Viktor
      Viktor sagte:

      Hallo ich wollte mal fragen hatt irgendwer schon Erfolg gehabt mit diesen Schreiben/Antrag?
      Welchen Anwalt aus NRW könnt ihr mir empfehlen?

      Antworten
  29. Anita
    Anita sagte:

    Ich habe meinen Sohn für diese Woche drei Tage vom Präsenzunterricht beurlaubt. Die Schule hat dies problemlos genehmigt. Allerdings stellt die Klassenleitung sich quer meinem Sohn Unterrichtsmaterial zur Verfügung zu stellen. Sie begründet folgendermaßen:

    Eine Beschulung, die über dies hinausgeht, ist mir leider nicht möglich, da ich Vollzeit in der Schule unterrichte. Vergleichen Sie hierzu auch das kultusministerielle Schreiben vom 09.03.2021:

    6. Beurlaubungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler
    Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte), für die die derzeitige Situation eine individuell empfundene erhöhte Gefährdungslage darstellt, können weiterhin einen Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen nach § 20 Abs. 3 BaySchO stellen (vgl. KMS vom 16. Februar 2021). Damit ist – wie bisher – keine Beurlaubung vom Distanzunterricht im Ganzen verbunden. Ein Anspruch auf gesonderten Distanzunterricht besteht indes nicht. […] Diese Regelung wird bis zum Beginn der Osterferien verlängert.

    Darf sie das und was kann ich dagegen tun?

    Antworten
  30. Susanne
    Susanne sagte:

    Hallo!

    Leider hat es bei meiner Anfrage an die Schulleitung (NRW) auch nicht funktioniert. Der Schulleiter hat mir mitgeteilt, dass es sich um eine Schulpflichtverletzung handelt, wenn ich meinen Sohn von der Präsenzpflicht freistellen lasse. Dies sei nur möglich, wenn ich ein Attest für meinen Sohn oder ein anderes Familienmitglied (aus dem gleichen Haushalt) vorlege.

    Bei einer derzeitigen Inzidenz von über 100 kann ich das alles nicht mehr nachvollziehen.

    Antworten
  31. Katrin
    Katrin sagte:

    Hallo,
    auch ich habe der Schulleitung letzte Woche mitgeteilt, dass meine Tochter ab Montag nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.
    ( keine Risikogruppe, kein Attest)
    4 Klasse NRW. Kurz darauf bekam ich einen Anruf der Lehrerin. Es sei absolut kein Problem und sie würde nicht anders handeln. Ich solle nur bitte keinen Eltern davon erzählen, damit es im Ort nicht die Runde macht 🤦‍♀️

    Antworten
  32. Eva
    Eva sagte:

    Die Frage, die mich dazu beschäftigt ist, darf ich dann reisen mit meinem Kind. Bzw. Das Land verlassen außerhalb den Ferien. Da mein Kind ja von der Präsenzpflicht befreit ist und online von überall lernen kann.

    Und, habt ihr eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass euer Kind freigestellt ist?

    Vielen Danke

    Antworten
  33. Melanie Coleman
    Melanie Coleman sagte:

    Wir kommen aus Bayern und habe die Befreiung über E-Mail geschickt und uns alles nochmals telefonisch bestätigen lassen. Es hat funktioniert, nur haben wir das Problem das die Klassenlehrerin uns deswegen Steine in den Weg legt und uns kein Lehrmaterial schickt. Sie hat lediglich einen Klassenkameraden ein Foto von der Hausaufgabentafel uns schicken lassen ohne jegliche Erklärung. Darf die Lehrerin das eigentlich?

    Antworten
    • Alexander
      Alexander sagte:

      In einigen Bundesländern ist es seit geraumer Zeit so, dass das Aussetzen der Präsenzpflicht seitens der Eltern dazu führt, dass die Schulen keine zusätzliche Unterstützung fürs Homeschooling mehr leisten.

      Antworten
  34. Denise
    Denise sagte:

    Nach den Sommerferien muss man wahrscheinlich wieder ein Attest vorlegen.
    Somit ist in Bawü keine formlose Abmeldung vom Präsenzunterricht mehr möglich.
    Einzig die Möglichkeit dem Test widersprechen.
    Dieser ist Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
    Ich versuche es aber trotzdem nochmal mit § 6 II GG.

    Antworten
  35. Andrea Kurth
    Andrea Kurth sagte:

    Hallo.. erstmal danke für diese Seite und Infos.
    Ich wurschtelte mich letztes Jahr selbst durch das Szenario Kind aus der Schule nehmen durch…
    Bundesland Bayern
    Hatte bis August noch in den Vorgaben c.. für die Schule stehen, dass bei einem Risikopatienten in der Familie das Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen muss.
    Ab September änderten die es.
    Aber ich berief mich darauf und mein Sohn würde mit einem ärztlichen Attest immer für drei Monate befreit.
    Zwischenzeugnis war mit einem Zusatz vermerkt und es gab keine Notengebung. ( Nur Striche)
    Laut Schule zahlt es zur Schulpflicht dazu.
    Mein Sohn weigert sich, sich testen zu lassen und hat ebenfalls seit letztem Jahr ein Attest bezüglich der Befreiung des Mund-Nasen- Schutzes…
    Ich werde sehen wie es 2021/2022 weiter geht. Es wäre das letzte schulpflichtige Jahr.
    Er verweigert lieber die Ausbildung als Test, Impfung und Maske.
    Weiter so mit eurer Arbeit…
    Grüße Andrea aus Bayern

    Antworten
  36. Gotthard Schaab
    Gotthard Schaab sagte:

    Hallo,
    es ist ja leider nur die Präsenz in der Schule zeitlich aufgehoben. Die grundsätzliche Schulpflicht besteht in D weiterhin.

    An privaten Schulen gibt es eine Besonderheit.
    Meine beiden Kinder gehen an eine Waldorfschule, z. Zt. werden sie wegen Nicht-Testen daheim unterrichtet. Auf Geheiß der Bezirksregierung erhöht die Schule den Druck bei der kleinen Minderheit an Familien, die ihre Kinder zuhause lassen.
    Nun kommt es. Neben Schulgesetz und Schulordnung gilt der private Schulvertrag. Da gibt es Paragraphen (die man vor Jahren sinnvoll fand), dass der Vertrag gekündigt werden kann, wenn nicht entsprechend der Waldorfpädagogik unterrichtet werden kann. Wenn Kinder zu lange fehlen, obwohl es ja möglich ist, ist das nicht mehr im Sinne der Waldorfpädagogik.
    Uns wurde gekündigt, diese Woche war die Verhandlung wegen Rücknahme der Kündigung. Die Schule nimmt die Kündigung nicht zurück und beharrt auf das private Recht. Ich werde mich nach einer anderen Schule umsehen müssen, Anfang Januar bekomme ich die Entscheidung des Richters schriftlich.

    Viele Grüße aus NRW (ziemlich gefrustet)

    Antworten

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