Schulöffnung nach den Sommerferien
Seit Januar 2020 wütet das Coronavirus und es ist ein Desaster, wie damit umgegangen wird und welche Folgen sich damit für alle ergeben. Viele Familien sehnten sich die Sommerpause herbei, um endlich einmal durchatmen zu können und nicht dauernd in Angst um die Kinder, sich selbst und Angehörige leben zu müssen. Die Hoffnung bestand, dass die Pandemie eingedämmt würde und ebenso hofften Mütter und Väter von schulpflichtigen Kindern, dass über die Ferienzeit hinweg seitens Kultusministerien und Schulen Konzepte erarbeitet würden, damit die Schulöffnung nach den Sommerferien mit weniger Sorgen möglich wäre.
Doch statt Klarheit, Informationen für Eltern und überzeugende Hygienekonzepte stehen die Familien auch nach der Sommerpause wieder vor der Frage „Schulöffnung – Kind trotz Corona in die Schule schicken?„. Lesen Sie unseren aktuellen Beitrag „Homeschooling in der Coronakrise“ – mit Tipps für Familien, wenn ein zweiter Lockdown kommt.
Start ins neue Schuljahr – trotz Corona
Am kommenden Montag startet das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in das neue Schuljahr 2020/2021, kurz darauf geht es auch in Hamburg mit der Schule weiter. Haben die Kultusminister und Schuldirektoren inzwischen gute Konzepte entwickelt, wie die Schulöffnung nach den Sommerferien für Lehrer, Schulkinder und deren Familien möglichst gefahrlos realisierbar ist? Nein!
Mit diesem Artikel gehen wir auf die neuesten Entwicklungen im Sommer 2020 ein und wir möchten uns nochmal mit der besonderen Problemlage für Schüler und Eltern mit einem erhöhten Risiko für Covid-19 beschäftigen.
Lassen Sie uns zunächst wesentliche Faktoren festhalten:
- Nach wie vor sind Behörden für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht.
- Beim Einkaufen müssen wir als Kunden Masken tragen.
- Das RKI empfiehlt dringend das Tragen von Masken überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Behalten Sie dies bitte beim Lesen des nachfolgenden Artikels im Hinterkopf – denn Sie werden sich wundern, was auf der Kultusministerkonferenz an Maßnahmen für die Schulöffnung nach den Sommerferien beschlossen wurde.
Schulöffnung nach den Sommerferien – die aktuelle Lage
Es ist ein wirkliches Problem, darüber zu entscheiden, ob und wie es nach den Ferien für Schüler und Schülerinnen weitergeht. Die Schüler haben im letzten Schuljahr viel Schulstoff verpasst und für viele Eltern ist es kaum zu bewerkstelligen, ihre Kinder im Homeschooling zu unterrichten. Denn Mütter und Väter müssen – insofern sie noch einen Arbeitsplatz haben und nicht von der Kurzarbeit betroffen sind – das Geld für die Familie ranschaffen. Die Vereinbarkeit von Arbeit, Versorgung der Familie und der Erfüllung des Bildungsauftrags wird mit Anhalten der Coronakrise für viele immer schwerer.
Schule in Coronazeiten: Was hat sich innerhalb der Sommerferien Neues ergeben?
Nach wie vor haben wir den Ausnahmezustand “Pandemie”. Es besteht nach wie vor vielerorts Maskenpflicht – und das regional zum Teil noch schärfer, als in den Monaten April, Mai und Juni. Mittlerweile haben einige Städte sogar Maskenpflicht in der Öffentlichkeit verordnet. Also auch im Freien, obwohl dort bei adäquatem Abstand die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus am geringsten sein soll. Erhöhtes Risiko besteht indes in geschlossenen Räumen, bei längerem Aufenthalt in Räumlichkeiten, nicht ausreichendem Lüften usw…
Derzeit gibt es zahlreiche Studien, die vermuten lassen, dass Aerosol weitaus infektiöser sind, als bisher angenommen. Je nach Quelle schweben Aerosol sehr lange in der Luft und verbreiten sich über eine Distanz von 8 Meter. Es wird immer mehr darüber bekannt, welche Folgen eine überstandene Coronavirus Infektion für die Betroffenen haben kann. Die Erkrankung alle möglichen gesundheitlichen Folgen nach sich ziehen – dauerhafte Probleme mit der Lunge, Beeinträchtigung von Herz, Gehirn und vieles andere mehr. Nahm man zunächst an, dass Kinder kaum schwerwiegend an SARS-CoV-2 erkranken und als Überträger des Virus kaum eine Rolle spielen, lassen neuere Erkenntnisse die Annahme zu, dass genau das Gegenteil der Fall zu seinen scheint.
Zu allen alten und neuen Erkenntnissen gibt es entgegengesetzte Thesen und Studienergebnisse, sodass man nur zu einer Erkenntnis gelangen kann:
“Nichts Genaues weiß man nicht!”
Trotzdem sind sich die Bundesländer einig: Die Schulöffnung nach den Sommerferien ist beschlossene Sache. Und wenn es nach Politikern und Behörden geht, haben alle Schülerinnen und Schüler nach den Ferien die Schulpflicht in Form der Präsenzpflicht zu erfüllen. Zwar soll es nach wie vor Ausnahmen für Kinder und Familien mit erhöhtem Risiko geben, aber bundesweit berichten Eltern darüber, dass Ärzte sich weigern, Atteste für die Schulbefreiung auszustellen und dass Schulen respektive Schulämter sich weigern, trotz vorliegendem Attest Schüler von der Präsenzpflicht zu entbinden. Eltern berichten auch darüber, dass ihnen mit dem Jugendamt, Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme des Kindes gedroht wird. Die Nicht-Teilnahme am Präsensunterricht wird mancherorts als Kindeswohlgefährdung gewertet. Sogar dann, wenn Eltern ihr behindertes und/oder schwerkrankes Kind nicht in die Schule gehen lassen wollen.
Allem Anschein nach wollen die Behörden mit aller Macht die Kinder in die Schulen zwingen – ohne Rücksicht auf Verluste.
Bereits Ende Mai 2020 berichtete unter anderem der Deutschlandfunk und bezeichnet die Schulöffnung als Experiment und bezieht sich dabei auf Heinz-Peter Meidinger vom Deutschen Lehrerverband. Demnach sei ein Regelbetrieb an den Schulen ein Experiment.
Dirk Müller: Herr Meidinger, sind Sie ein Versuchskaninchen?
Heinz-Peter Meidinger: Ja. Man könnte jetzt fast den Eindruck haben, dass hier an Deutschlands Schulen und Kindergärten ein riesiges Experiment gestartet wird, nämlich das Experiment, geht das gut, wenn man alle Kinder und Schüler wieder an die Schulen und die Kitas zurückholt. Ausgang offen!
Laut Heinz-Peter Meidinger bräuchte man ein gut ausgearbeitetes Hygienekonzept. Was Behörden und Schulen darunter verstehen, darauf gehen wir später noch ausführlicher ein.
Sehr intensiv mit der Thematik “Schulöffnung Experiment” beschäftigen sich auch das Bildungsmagazin “NEWS4Teachers” und weitere Medien.
Schulöffnung nach den Sommerferien – ein Experiment?
Definitiv Ja! Denn wer bisher darauf hoffte, dass die Ministerien, Kultusminister und Schulen sich während der Ferien mit der Ausarbeitung fruchtbarer Hygienekonzepte und der Frage beschäftigen würden, ob und wie es nach der Sommerpause mit dem Schulbetrieb und Regelbeschulung weitergehen könne, kann auch an Weihnachtsmann, Osterhase und Zahnfee glauben!
Die Informationspolitik der Schulen – Eltern erhalten keine Informationen
Wenige Tage vor der Schulöffnung nach den Sommerferien sitzen Eltern und Kinder auf glühenden Kohlen. Wie verläuft der Start ins neue Schuljahr in Zeiten von Corona? Elternbriefe oder informationen auf den Schulhomepages bleiben vielerorts aus. Eltern erhalten teilweise keinerlei Informationen.
Uns ist eine Schule im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die am Freitag, den 31. Juli einen Elternbrief auf der Schulhomepage veröffentlicht haben – 3 Tage bevor der Schulunterricht nach den Sommerferien wieder startet.
Wollte man den Informationsgehalt des Elternbriefs mit einer Schulnote bewerten, würde diese lauten:
6 – sitzengeblieben!
Zwei Zitate daraus wollen wir Ihnen nicht vorenthalten:
“Im Laufe der ersten Unterrichtswoche werden Ihre Kinder über alle wichtigen Inhalte genauestens informiert.“
Anmerkung hierzu:
Nicht etwa die Eltern werden informiert, damit diese sich Gedanken darüber machen können, ob sie überhaupt die Kinder am Schulunterricht mit Präsenz teilhaben lassen.
“Ich werde unsere Homepage nutzen, um Ihnen im Abstand von zwei bis drei Wochen auf diese Art und Weise immer wieder Informationen zukommen zulassen. “
Anmerkung hierzu:
Die Ferienzeit wurde offensichtlich nicht dazu genutzt, Hygienekonzepte zu erarbeiten. Ebenfalls hält es dieser Schuldirekter nicht für notwendig, Eltern und Schüler vor der Schulöffnung nach den Sommerferien zu informieren. Erstmal haben die Kinder in der Schule zu erscheinen und müssen sich erstmal “zwei bis drei Wochen” dem nur schwer einschätzbaren Risiko aussetzen, sich mit dem Coronavirus auszusetzen.
Ein konkretes Hygienekonzept wird explizit nicht vorgestellt. Jedoch teilt die Schulleitung mit, dass es keine Maskenpflicht geben wird. Maske tragen sei aber dringend empfohlen. Indes informiert der Direktor der Schule lediglich wie folgt:
“Hygiene:
In der Schule ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Dies trifft auch auf ein recht häufiges Reinigen der Hände (mind. 20 Sekunden) zu.
Jede Klasse hat mindestens eine Hofpause pro Tag, die andere große Pause wird im Unterrichtsraum zugebracht.“
Alte Hygienekonzepte als “neu” verkauft
Zwei Wochen zuvor war immerhin in der Lokalpresse des Schulbezirks in Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Aufmacher kommuniziert:
“HYGIENEPLAN STEHT
So starten die Schulen nach den Ferien”
In der Kultusministerkonferenz (KMK) sollen sich die Bundesländer auf einen gemeinsamen Rahmenplan für die Schulöffnung nach den Sommerferien geeinigt haben. In einem weiteren Artikel stellt der Nordkurier dieses neue Hygienekonzept vor und macht auf mit:
“FERIEN-ENDE
Ab sofort steht Händewaschen auf dem Stundenplan in MV”
Wer die öffentlichen Schlagzeilen, Verordnungen, Empfehlungen und Hygienekonzepte von Schulen während der Coronakrise verfolgt, stellt schnell fest:
Händewaschen? Das hatten wir doch schon im März, im April, im Mai und im Juni 2020.
Und bereits vor Monaten (sic!) hat das Robert Koch Institut die “AHA Regeln“ entwickelt und medial verbreitet. Diese wurde übrigens auch von der Bundesregierung publiziert.
Coronavirus: Was ist die AHA Regel?
Sollten Sie noch nicht wissen, was die AHA-Regel bedeutet, hier eine kurze Erklärung. Die AHA Formel bedeutet
- A – Abstand mindestes 1,5 m
- H – Hygiene – Husten & Niesen in die Armbeuge, häufig gründlich Hände waschen mindestens 20-30 Sekunden
- A – Alltagsmasken – Mund-Nasen-Schutz aufsetzen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Bundesregierung erklärt die AHA Regel in diesem schwungvollen Video:
https://video.bundesregierung.de/2020/06/08/646wv9-source.mp4?download=1
Das bei der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgestellte, angeblich “neue” Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien enthält also nichts Neues, sondern ist im Wesentlichen nur wiedergekäut. Oder? Doch, einige neue Errungenschaften bei den Hygienemaßnahmen an Schulen gibt es. Aber die sind alles andere als beruhigend für Eltern und Schüler.
Das neue Hygienekonzept zur Schulöffnung nach den Sommerferien
Nach aktuellem Stand (31. Juli 2020) gibt es in den meisten Bundesländern, Städten und Kommunen keine Maskenpflicht an den Schulen – von ein paar Ausnahmen abgesehen. Berlin hat gerade Maskenpflicht an der Schule beschlossen und wer mit gesundem Menschenverstand dies bewerten möchte, kann vermutlich nur mit dem Kopf schütteln.
Pressemeldung dazu hier: https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-schueler-sollen-masken-tragen-aber-nicht-ueberall-sind-die-neuen-corona-regeln-fuer-schulen-effektiv-genug/26053366.html
Die Regeln werden hier erklärt:
Kurzzusammenfassung:
In allen geschlossenen Räumen müssen Schüler Mund-Nasen-Schutz tragen – außer im Unterricht.
Aber es kommt noch besser. Einige Bundesländer planen, die Maskenpflicht für den Schulhof einzuführen, während sie im Klassenrum nicht gilt.
Keine AHA – Regel im Schulbetrieb
Nachdem Sie nun gelernt haben, insofern das noch nötig war, was die AHA-Regel ist und wie sie funktioniert, kommt nun der nächste Knaller! Halten Sie sich fest, liebe Leser!
Die AHA Regel gilt nicht für Schulen!
So formuliert es beispielsweise die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern im gerade vorgestellten “neuen” Hygieneplan:
„Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 m wird in diesen definierten Gruppen aufgegeben.“
Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus-–-Informationen-für-schule/Schulbetrieb-im-neuen-Schuljahr/
Derart wird es in allen Bundesländern Deutschlands gehandhabt – insofern ist es vollkommen korrekt, die Schulöffnung nach den Sommerferien als Experiment an unser aller Kinder zu bezeichnen. Die Bundesregierung versagt auf ganzer Linie, wie auch der nächste Absatz unter Beweis stellt.
Brandenburg speckt Lerninhalte ab
Das Bildungsministerium Brandenburg hat Schulen per Brief empfohlen, Lerninhalte für das kommende Schuljahr abzuspecken.
- Deutsch: eine statt zwei Lektüren
- Mathe: Übungsaufgaben werden künftig zuhause gemacht
- Bio: Themen wie Ernährung, Verdauung, Aufklärung, Schwangerschaft entfallen
Quelle: https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1817634/
Digitaler Unterricht – gibt es nicht!
Deutschland befindet sich im Bereich der Digitalisierung noch im Steinzeitalter. Zwar gibt es wohl wenige Ausnahmen, aber digitaler Unterricht ist auch bei der Schulöffnung nach den Sommerferien Fehlanzeige. Hier und da berichten einige Schulen von “unterstützendem Distanzunterricht“ – was auch immer dies heißen mag. Überwiegend teilen uns Eltern aus allen Bundesländern mit, dass es keinen Fernunterricht per Video-Übertragung geben wird bzw. dieser nicht geplant ist. Häufig wird diese Digital-Verweigerung mit dem “Datenschutz” begründet.
Dreieich (Kreis Offenbach): Kleinkinder im Haushalt 2 Wochen isolieren
Dies hat nicht mit der Schulproblematik zu tun. Aber das Nachfolgende macht auf perfide Art deutlich, wie absurd die deutschen Behörden mit Familien umgehen und wie weltfremd der Amtsschimmel wiehert:
Corona in Dreieich: Weltfremde Anordnung für Kita-Kinder
Weltfremd indes ist ein Passus aus dem Schreiben des Amts an die Eltern der von Quarantäne betroffenen Kinder. „Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen (keine gemeinsamen Mahlzeiten. Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten).“ 14 Tage lang.
Schulöffnung nach den Sommerferien – was können Eltern tun?
Gerne machen wir unsere Leserinnen und Leser auf die Facebook-Gruppe „Schulpräsenzpflicht Befreiung für Familien mit erhöhtem Risiko – Corona” aufmerksam. Dort tauschen sich Eltern aus, die entweder selbst zur Risikogruppe gehören oder deren Kinder aufgrund von Behinderung oder Erkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bei SARS-CoV-2 haben. Diese Eltern sind nicht per se für Homeschooling, sondern haben schlichtweg Angst um ihre Kinder, sich selbst und Angehörige. Reger Austausch findet statt; man gibt sich gegenseitig Tipps.
Tipps für Eltern von Schulkindern
Aber auch auf Krisenvorsorge-Ratgeber.de beschäftigen wir uns seit dem 25. Januar 2020 ausgiebig mit dem Thema “Corona” und der Beschulung unter Pandemiebedingungen. Schauen Sie sich in unserem Beitrag “Schulöffnung – Kind trotz Corona in die Schule schicken? das Video mit Volljurist Michael Langhans an.
Sehr informativ ist auch der Beitrag “Ausnahmeregelungen für Risikopatienten Schulöffnung” – dieser enthält zwar nicht die aktuellen Verordnungen für die Zeit nach den Sommerferien, dennoch finden Sie dort hilfreiche Infos.
Im Beitrag “Antrag Befreiung Schulpflicht (Coronavirus)“ finden Sie eine Möglichkeit, wie Sie gegenüber Schulamt und Schule Ihr Befreiungsgesuch für die Präsenzpflicht in der Schule argumentierten können.
Im Artikel “Schulpflicht Corona – Schulbefreiung unkompliziert möglich!” finden Sie einen Bericht einer Mutter, die unter Berufung auf GG Artikel 2 ohne jegliche Probleme ihre Kinder von der Schule abgemeldet hat – ohne Antrag!
Selbstverständlich können wir nicht garantieren, dass dies an allen Schulen und in allen Bundesländern so derart unkompliziert erreicht werden kann. Dennoch möchten wir Sie dazu ermutigen, die gesundheitlichen Interessen Ihrer Kinder und Ihrer Familie bestmöglich gegenüber dem Staat zu vertreten! Dieses Recht – aber auch diese Pflicht haben Sie!
Nehmen Sie den Staat in die Pflicht!
Kinder sind schulpflichtig; Eltern sind dafür verantwortlich, dass Jungs und Mädchen die Schulpflicht erfüllen. Informieren Sie sich über die Rechtslage. Der Begriff “Schulpflicht” trifft in Deutschland nicht zu. Stattdessen besteht Bildungspflicht. Dies setzt nicht zwingend Schulunterricht durch Präsenz in der Schule voraus. Schon gar nicht unter Pandemiebedingungen.
Konkret heißt das: Schüler müssen sich bilden.
Aber: Die Bildungspflicht muss nicht nur von Kindern gewährleistet und von Eltern durchgesetzt werden. Auch der Staat hat die Pflicht, Kinder zu bilden. Ist dies aufgrund gesundheitlicher Gefährdung bei einer Pandemie durch Präsenz in der Schule nicht zu verantworten, muss der Staat alternative Bildungsangebote sicherstellen.
Insofern also ein Schulbesuch die Gesundheit von Kindern und Angehörigen gefährdet, muss der Staat Heimbeschulung ermöglichen – zum Beispiel durch Schulunterricht per Video, über Bildungsportale usw.. Besteht in Ihrer Familie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Coronavirus Krankheitsverlauf, nehmen Sie den Staat in die Pflicht, alternative Unterrichtsangebote anzubieten.
In Baden-Württemberg wurde die Schulbesuchspflicht für das nächste Schuljahr ausgesetzt. Kein Kind wird hier gezwungen zur Schule zu gehen. Meiner Meinung nach war dies eine notwendige Entscheidung.
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E788713641/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/2020%2007%2007%20Anlage_Konzept_Rückkehr_Regelbetrieb.pdf
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Danke für den Hinweis.
Meine Tochter kommt jetzt in 3 Wochen in die erste Klasse und ich habe große Angst das sie sich und uns mit corona ansteckt.am liebsten möchte ich sie nicht zur Schule schicken, aber es gilt ja die schulpflicht(wir leben in bayern).kann mir jemand einen Tipp geben was wir machen sollen das dass Kind nicht zur schule muß und an welchen Anwalt man sich da wenden soll?ich wenn schon an die schule denke wird mir angst und Bange!!!