Selbstverteidigung in der Krise

Selbstverteidigung oft Grauzone bei Krisenvorsorge

Selbstverteidigung oft Grauzone bei Krisenvorsorge
Im Zusammenhang mit Krisenvorsorge wird auch über Home Defence und Selbstverteidigung im Notfall gesprochen, geht man davon aus, dass es zu Notständen und in der Folge zu Überfällen, Raub und Plünderungen kommt. Nicht nur in politischen und wirtschaftlichen Krisen ist Selbstverteidigung ein wichtiges Thema, sondern auch im Alltag, da immer mehr Bürger und Bürgerinnen um die eigene Sicherheit besorgt sind. Krisenvorsorger wollen möglichen Notsituationen vorbeugen und wappnen sich daher für die Selbstverteidigung im Notfall.

Allerdings ist nicht jedes Mittel zur eigenen Verteidigung erlaubt und so können Krisenvorsorger schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten, denn häufig liest man Tipps, sich eine Armbrust oder gar eine Schusswaffe anzuschaffen. Dabei muss zwingend das Waffenrecht beachtet werden; dies schränkt sehr stark ein, welche Waffen für die eigene Verteidigung überhaupt im Besitz sein dürfen. Da stellt sich allen Krisenvorsorge betreibenden Menschen die Frage, wie man Vorräte schützen und sich überhaupt selbst verteidigen kann, wenn etwas passiert. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Kategorie „Verhalten in der Krise

Was sind Waffen?

Das deutsche Waffengesetz, kurz WaffG, ordnet zahlreiche Gegenstände unter die Bezeichnung ‘Waffe’ ein; so heißt es im Waffengesetz:

§1 (2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Welche Gegenstände gelten als Waffe?

Hierunter zählen alle in der Waffe 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste geführten Gegenstände. Dort ist auch geregelt, welche Gegenstände zur Selbstverteidigung erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen, bzw. welche unter die erlaubnispflichtigen Waffen fallen. Die Erlangung eines Waffenscheins kann also erforderlich sein, um bestimmte Waffen kaufen und besitzen zu dürfen.

Aufbewahrung Waffen – Erschwernis bei Selbstverteidigung

Der Besitz einer Schusswaffe setzt hohe Erfordernisse u. a. auch, was die Aufbewahrung von Waffe und Munition anbelangt, so dass im Notfall die Schusswaffe für etwa notwendige Selbstverteidigung nicht auf die Schnelle greifbar wäre, was letztlich dem eigentlichen Gedanken, sich in Krisenzeiten selbst verteidigen zu können, entgegenstehen kann. Schreckschusswaffe und Reizstoffwaffen scheinen daher den eigentlichen Sinn eher zu erfüllen.

Selbstverteidigung in der Krise

Selbstverteidigung im Notfall: Die Hürden für Krisenvorsorger

Armbrust, Schreckschusswaffe, Messer und Pfefferspray werden vielfach für die Selbstverteidigung empfohlen. Allerdings kann man schneller mit dem Gesetz in Konflikt, als man das Wort selbst aussprechen kann.

Einige dieser Waffen dürfen gekauft, besessen, aber nicht im öffentlichen Raum mitgeführt werden. Andere Waffen erfordern den Besitz eines Waffenscheins bzw. einer Waffenbesitzkarte.

Zudem sieht der Gesetzgeber besondere Pflichten bei der Waffenaufbewahrung vor. Andere wiederum sind in Gänze verboten. Es besteht daher stets Rechtsunsicherheit. Dies möchten wir am Beispiel von Pfefferspray aufzeigen.

Pfefferspray – Rechtliche Lage und Wirkung

Für die Handtasche scheint Pfefferspray eine gute Option zu sein, wenn Frauen unterwegs sind. Es handelt sich um eine verhältnismäßig kleine Sprühflasche, die eine scharfe Substanz mit dem Wirkstoff Oleoresin Capsicum enthält. Beim Sprühen des Pfeffersprays wird der Aggressor sofort außer Gefecht setzt, wenn er mit dem Pfefferspray in Kontakt kommt.

Somit scheint Pfefferspray tatsächlich eine gute Anschaffung für die Krisenvorsorge zu sein, wenn Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie viele Messer nicht legal gekauft und besessen werden dürfen und oft im Falle eines Überfalls, Einbruchs oder körperlichen Angriffs nicht effizient zur Selbstverteidigung angewendet werden können.

Pfefferspray zur Selbstverteidigung

Auch Pfefferspray ist eine Waffe

Das Pfefferspray fällt in Deutschland sowie in vielen anderen Ländern ebenfalls unter das Waffengesetz; die rechtliche Lage ist jedoch für Laien recht kompliziert, da u. a. Wirkstoff und  Deklaration darüber entscheiden, ob Pfefferspray mitgeführt und verwendet werden darf oder nicht. Auch Reichweite und Sprühdauer der Sprühflasche wirken in die Einstufung mit ein; zudem erfordert der Gesetzgeber ein Prüfzeichen.

Wird ein Pfefferspray als Tierabwehrspray bezeichnet, entfällt i. d. R. die Einordnung ins Waffengesetz. Die Verwendung des Sprays gegen Menschen gerichtet ist nur dann erlaubt, wenn es sich bei der Selbstverteidigung um Notwehr handelt. Soweit die groben Richtlinien aus der deutschen Gesetzgebung. In anderen Ländern gelten abweichende Gesetze, so darf z. B. in der Schweiz Pfefferspray nur an volljährige Personen unter Vorlage eines Identitätsnachweises verkauft werden.

Eine vollständige Liste, in welchen Ländern Pfefferspray für die Selbstverteidigung erlaubt bzw. verboten ist, finden Sie in diesem Wikipedia Artikel.

Selbstverteidigung – Machen Sie sich fit

Unabhängig von der Krisenvorsorge sollte jeder Mensch in der Lage sein, sich notfalls körperlich wehren zu können. Etwas Sport zur Verbesserung der Fitness kann also nicht schaden und zudem gibt es spezielle Selbstverteidigungskurse, die wichtige Verhaltensregeln und Abwehrmöglichkeiten vermitteln, falls ein Angreifer auf Sie losgeht. In solchen Kursen können verschiedene Selbstverteidigungsarten erlernt werden – von defensivem Verhalten bis hin zu Kampfsportarten.

Selbstverteidungssport senkt Hemmschwelle

Gerade Menschen, die noch nie in der Lage waren, sich ernsthaft körperlich zur Wehr zu setzen, haben Hemmungen, dies zu tun, falls es notwendig wird. Ein Mensch, der unter normalen Umständen keinerlei Gewaltbereitschaft zeigt, lernt in Kurse für Selbstverteidigung, gefährliche Situationen richtig zu deuten und das Gewaltpotenzial des Angreifers frühzeitig zu erkennen.

Durch Selbstverteidigung Selbstbewusstsein stärken

Außerdem: In Selbstverteidigungskursen wird das Selbstbewusstsein gestärkt, so dass viele Angreifer alleine schon durch Abwehrhaltung abgeschreckt werden können. Gleichzeitig lernen Kursteilnehmer Tritte, Schläge und andere Methoden, mit denen selbst ohne Waffen Angreifer erfolgreich abgewehrt werden können.

Obwohl es nicht in jeder bedrohlichen Lage anzuraten ist, auf den Angreifer loszugehen, ist ein Selbstverteidigungskurs definitiv empfehlenswert, zumal sich jeder Kursteilnehmer stärker und sicherer fühlt. In manchen Situationen reicht es aus, wenn man in einer bedrohlichen Situation selbstbewusst verhält – das kann (!) auf Aggressoren abschreckend wirken.

Selbstverteidigung oftmals eine rechtliche Grauzone

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Selbstverteidigung sowie Waffenbesitz in rechtlicher Hinsicht durchaus als risikoreiche Grauzone betrachtet werden kann. Zwar darf sich jeder in einer Notsituation wehren und dies sogar mit körperlicher Gewalt oder mit Hilfe von Waffen. Doch im Zweifelsfall kann es mitunter schwierig werden, gebotene Notwehr nachzuweisen, wenn z. B. die Abwehr frühzeitig erfolgt und der Aggressor noch keine “Gelegenheit” hatte, Sie zuerst zu verletzen.

Wer regelmäßig Kampfsport ausübt, kann ebenfalls schnell zum Täter werden, wenn er sich mit Techniken des Kampfsports gegenüber einem Angreifer verteidigt. Im Zweifelsfall kann sogar der sportliche Körper als Waffe bewertet werden.

Welche Selbstverteidigung ist sinnvoll?

Letztlich muss jeder sich eingehend mit der Thematik Selbstverteidigung und Waffenbesitz auseinandersetzen, sich ausführlich mit den rechtlichen Aspekten befassen und für sich abwägen, gegen welche Gefahren man sich verteidigen können sollte und welche Waffen, Gegenstände und Techniken dafür hilfreich sind.

Schusswaffen zur Selbstverteidigung?

Auch, wenn viele Menschen im ersten Moment davon ausgehen, dass Schusswaffen bestens geeignet sind, dürfen sie nicht ohne Einhaltung rechtlicher Bestimmungen erworben, besessen und mitgeführt werden. Zudem handelt es sich in juristischer Hinsicht bei Selbstverteidigung und Notwehr einzig um die Abwendung einer konkreten Gefahr; die Abwehrmethode muss der Gefahr angemessen gegenüberstellbar sein, was beim Einsatz einer Schusswaffe oftmals nicht der Fall ist, da ihr Einsatz tödlich enden kann.

Waffenkauf, Waffenbesitz und Waffe mit sich tragen – was ist erlaubt?

Zwar kann man eine Schreckschusspistole als freie Waffe ab 18 Jahren kaufen und besitzen. Solange sie nicht auf der Straße mitgeführt, sondern lediglich zuhause aufbewahrt wird, braucht man keinen Waffenschein. Möchte man die Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit mitführen, ist dafür ein kleiner Waffenschein zu beantragen.

Wo kann man den kleinen Waffenschein beantragen?

Der kleine Waffenschein Antrag kann je nach Wohnsitz bei der Waffenstelle der örtlichen Polizei, beim Ordnungsamt oder der Kreisverwaltung gestellt werden. Der Antrag für den kleinen Waffenschein wird nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. Vorstrafen, psychische Probleme usw. können dazu führen, dass der kleine Waffenschein nicht ausgestellt wird.

Messer zur Selbstverteidigung?

Auch Messer sind nur bedingt zu Selbstverteidigungszwecken geeignet, da vorausgesetzt werden muss, dass der Angreifer erst einmal in Reichweite kommen muss, um ihn abwehren zu können. Im Nahkampf ist das eigene Risiko (Selbstgefährdung) weitaus höher als beim Einsatz einer Distanzwaffe wie etwa Pistole oder Reizstoffspray. Pfefferspray scheint die bessere Wahl, weil es einerseits auf Distanz (also auch frühzeitig) angewendet werden kann und die Eigengefährdung recht gering ist. Höchste Vorsicht ist jedoch bei Gegenwind und der Anwendung in geschlossenen Räumen geboten!

Messer & Abwehrspray – was ist besser zur Selbstverteidigung?

Da Pfefferspray sehr schmerzhaft ist, wird der Angreifer mit sehr hoher Sicherheit für einige Zeit außer Gefecht gesetzt; diese Zeit reicht, um sich selbst und die Familie in Sicherheit zu bringen. Die Wirkung beim Angreifer ist im Normalfall nicht letal, so dass der Täter nicht unnötig gefährdet wird. Auch, wenn man in einer akuten Angriffssituation eher weniger über das Wohlergehen des Täters nachdenken will, kann der Gesetzgeber hierzu eine andere Meinung vertreten. Insofern sollte auch dieser Aspekt in die Gedanken rund um die Selbstverteidigung bei der Krisenvorsorge einbezogen werden.

Armbrust – Rechtslage

Die Armbrust gilt vornehmlich als Sportgerät, unterliegt jedoch ebenfalls dem Waffengesetz. Der Kauf einer Armbrust ist legal, aber erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Beim Kauf muss der Personalausweis vorlegt werden. Der Gesetzgeber sieht gewisse Bestimmungen zur Aufbewahrung von Armbrüsten und Pfeilen vor.

Die Sportarmbrust muss verschlossen aufbewahrt werden, damit der Zugriff unbefugter Personen nicht möglich ist. Pfeile sind separat von dem Sportgerät aufzubewahren. Es gelten somit ähnliche Regeln wie bei legal erworbenen Schusswaffen. Das Jagen mit einem Sportbogen ist nicht erlaubt und dürfte als Wilderei angesehen werden.

Stich- und schusssichere Westen schützen Leib und Leben

Eine weitere Möglichkeit, den Selbstschutz in Gefahrensituationen zu erhöhen, ist das Tragen einer schusssicheren Weste, wie man sie aus dem Polizeidienst kennt. Eine kugelsichere Schutzweste kann unter der normalen Kleidung getragen werden und schützt zumindest den Rumpf vor gefährlichen Verletzungen. Dieser ist bei körperlichen Angriffen das am häufigsten fokussierte Ziel eines Angreifers.

Sinnvoll ist es, darauf zu achten, dass eine Unterziehweste für einen ballistischen Schutz in der Klasse NIJ Illa und im Idealfall Stich- und Schnittschutz der NIJ Klasse 2 aufweist. Solche Schutzwesten eignen sich zwar nicht, um grundsätzlich vor Verletzungen durch Angreifer zu schützen. Jedoch schützen sie den Körperrumpf und somit die lebenswichtigen Organe. Insgesamt also eine sinnvolle Ergänzung für eine effiziente Selbstverteidigung.

1 Kommentar
  1. Prepper Fox
    Prepper Fox sagte:

    Hallo, gut dass jemand dieses Thema aufgreift, Selbstverteidigung ist wichtig, gegen Menschen, wie auch Tiere, ich kam mir bis jetzt richtig blöd vor weil ich darüber nachdenke, jetzt nicht mehr, danke, weiter so!

    Antworten

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